Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 566 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
567 EDITORIAL: Die StVO - ein Volksgesetz?
570 Kurz und aktuell: 18 bis 24 - die risikoreichsten Jahre / Autofahren erneut teurer / Verfassungsbeschwerde: Bei Missbrauch droht Bußgeld
574 Zu Gast auf dem Lämmerbuckel: Konstituierende Sitzung des Beirats
579 Gültigkeit Theorieprüfung: Wann endet die Jahresfrist?
580 Motorradprüfungen: Fahrzeugschein ist vorzulegen
582 Vorsicht Verjährung! Vor dem Jahreswechsel: An offene Rechnungen denken
584 Info für Seminarleiter: Seminarüberwachung findet weiterhin statt
586 Motorradausbildung: Handy als Funkgerät?
588 Motorrad Total 2010: Mental trainiert fährt man besser
594 Motorrad Total 2010: Stimmen von Instruktoren
600 Betreuung von Fahranfängern: Schluss mit FSF - was nun?
602 Wettbewerbsrecht: Ist Werbung an Schulen erlaubt?
605 Demenzkranke Autofahrer: Was können Angehörige tun?
612 Gerichtsurteile: (1043) Vorfahrt im Reißverschlussverfahren / (1042) Marderbiss / (1041) Wartefrist für das Abschleppen / (1040) Auf eigene Gefahr / (1039) Zusammenstoß mit totem Reh / (1038) Steinwurf von nächtlicher Autobahnbrücke ist versuchter Mord / (1037) Keine Werbeanlagen neben Autobahn
Motorradprüfungen: Fahrzeugschein ist vorzulegen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2010, Seite 580
Auf der letzten Sitzung des Gesprächskreises Fahrerlaubnisprüfung, der paritätisch mit Fahrlehrern und Mitarbeitern der Technischen Prüfstelle besetzt ist, wurde über nun auch in Baden-Württemberg versuchte Täuschungsmanöver bei Motorradprüfungen berichtet.
Der Dreh geht so: Nach dem Kauf eines ungedrosselten Motorrads wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) kopiert. Eine danach vorgenommene Drosselung der Leistung wird im Zulassungsdokument vermerkt. Auch dieses Dokument wird kopiert. Teilweise wird danach die Drosselung wieder entfernt, teilweise wird aber die gedrosselte Maschine auch für die Ausbildung und Prüfung sowohl der unbegrenzten als auch der begrenzten Klasse A eingesetzt. Bei der Prüfung wird dem aaSoP auf Verlangen die „passende“ Kopie vorgelegt.
Null Toleranz bei versuchter Täuschung
Künftig werden sich die aaSoP bei Prüfungen nicht mehr mit Kopien begnügen. Die TP-Leitung hat alle aaSoP angewiesen, die Prüfung abzulehnen, wenn nicht das Originaldokument vorgelegt werden kann. Diese Vorgehensweise, die ab Januar konsequent angewandt wird, wurde von den Mitgliedern des Gesprächskreises vorbehaltlos unterstützt. Auch der gesamte Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat sich für diese leider notwendige Kontrolle ausgesprochen. Wir erwarten aber, dass sich nicht nur einzelne aaSoP an die Anweisung halten, sondern dass alle aaSoP bei allen Fahrschulen so verfahren. Ordentliche Fahrschulen werden sich nicht belastet fühlen, sie werden vielmehr dafür sein, den Gaunern das Handwerk zu legen.
Peter Tschöpe