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Motorradprüfungen: Fahrzeugschein ist vorzulegen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2010, Seite 580

Auf der letzten Sitzung des Gesprächskreises Fahrerlaubnisprüfung, der paritätisch mit Fahrlehrern und Mitarbeitern der Technischen Prüfstelle besetzt ist, wurde über nun auch in Baden-Württemberg versuchte Täuschungsmanöver bei Motorradprüfungen berichtet.

Der Dreh geht so: Nach dem Kauf eines ungedrosselten Motorrads wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) kopiert. Eine danach vorgenommene Drosselung der Leistung wird im Zulassungsdokument vermerkt. Auch dieses Dokument wird kopiert. Teilweise wird danach die Drosselung wieder entfernt, teilweise wird aber die gedrosselte Maschine auch für die Ausbildung und Prüfung sowohl der unbegrenzten als auch der begrenzten Klasse A eingesetzt. Bei der Prüfung wird dem aaSoP auf Verlangen die „passende“ Kopie vorgelegt.

Null Toleranz bei versuchter Täuschung

Künftig werden sich die aaSoP bei Prüfungen nicht mehr mit Kopien begnügen. Die TP-Leitung hat alle aaSoP angewiesen, die Prüfung abzulehnen, wenn nicht das Originaldokument vorgelegt werden kann. Diese Vorgehensweise, die ab Januar konsequent angewandt wird, wurde von den Mitgliedern des Gesprächskreises vorbehaltlos unterstützt. Auch der gesamte Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat sich für diese leider notwendige Kontrolle ausgesprochen. Wir erwarten aber, dass sich nicht nur einzelne aaSoP an die Anweisung halten, sondern dass alle aaSoP bei allen Fahrschulen so verfahren. Ordentliche Fahrschulen werden sich nicht belastet fühlen, sie werden vielmehr dafür sein, den Gaunern das Handwerk zu legen.

Peter Tschöpe