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Info für Seminarleiter: Seminarüberwachung findet weiterhin statt

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2010, Seite 584

Die Seminarerlaubnis wird in Baden-Württemberg mit mehreren Auflagen erteilt. Unter anderem müssen die Seminarleiter jedes Aufbauseminar vor dessen Beginn der Erlaubnisbehörde melden. Außerdem muss ein Seminarleiter, der zur Überwachung ansteht, dem Treuhandverein nach der ersten Sitzung eines Seminars die Termine der übrigen Sitzungen melden.

Diese Auflagen sind, wie auch eine Reihe weiterer, nach wie vor gültig. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Bei einem Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des Treuhandvereins wurde berichtet, dass zunehmend gegen diese Meldepflichten verstoßen wird. Das Ministerium hat klargestellt, dass die Meldepflichten nach wie vor gelten und durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes nicht in Frage gestellt wurden. Seminarleiter, die ein Bußgeldverfahren vermeiden wollen, tun also gut daran, der Erlaubnisbehörde jedes Seminar vor Beginn mitzuteilen und dem Treuhandverein zumindest in dem Jahr, in dem die Seminarüberwachung ansteht, unmittelbar nach der ersten Sitzung die Termine der weiteren Sitzungen bekannt zu geben. Man kann als sicher annehmen, dass die Erlaubnisbehörden künftig konsequent gegen Verstöße vorgehen werden.

Peter Tschöpe