Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 566 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
567 EDITORIAL: Die StVO - ein Volksgesetz?
570 Kurz und aktuell: 18 bis 24 - die risikoreichsten Jahre / Autofahren erneut teurer / Verfassungsbeschwerde: Bei Missbrauch droht Bußgeld
574 Zu Gast auf dem Lämmerbuckel: Konstituierende Sitzung des Beirats
579 Gültigkeit Theorieprüfung: Wann endet die Jahresfrist?
580 Motorradprüfungen: Fahrzeugschein ist vorzulegen
582 Vorsicht Verjährung! Vor dem Jahreswechsel: An offene Rechnungen denken
584 Info für Seminarleiter: Seminarüberwachung findet weiterhin statt
586 Motorradausbildung: Handy als Funkgerät?
588 Motorrad Total 2010: Mental trainiert fährt man besser
594 Motorrad Total 2010: Stimmen von Instruktoren
600 Betreuung von Fahranfängern: Schluss mit FSF - was nun?
602 Wettbewerbsrecht: Ist Werbung an Schulen erlaubt?
605 Demenzkranke Autofahrer: Was können Angehörige tun?
612 Gerichtsurteile: (1043) Vorfahrt im Reißverschlussverfahren / (1042) Marderbiss / (1041) Wartefrist für das Abschleppen / (1040) Auf eigene Gefahr / (1039) Zusammenstoß mit totem Reh / (1038) Steinwurf von nächtlicher Autobahnbrücke ist versuchter Mord / (1037) Keine Werbeanlagen neben Autobahn
Info für Seminarleiter: Seminarüberwachung findet weiterhin statt
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2010, Seite 584
Die Seminarerlaubnis wird in Baden-Württemberg mit mehreren Auflagen erteilt. Unter anderem müssen die Seminarleiter jedes Aufbauseminar vor dessen Beginn der Erlaubnisbehörde melden. Außerdem muss ein Seminarleiter, der zur Überwachung ansteht, dem Treuhandverein nach der ersten Sitzung eines Seminars die Termine der übrigen Sitzungen melden.
Diese Auflagen sind, wie auch eine Reihe weiterer, nach wie vor gültig. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Bei einem Erfahrungsaustausch der Sachverständigen des Treuhandvereins wurde berichtet, dass zunehmend gegen diese Meldepflichten verstoßen wird. Das Ministerium hat klargestellt, dass die Meldepflichten nach wie vor gelten und durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes nicht in Frage gestellt wurden. Seminarleiter, die ein Bußgeldverfahren vermeiden wollen, tun also gut daran, der Erlaubnisbehörde jedes Seminar vor Beginn mitzuteilen und dem Treuhandverein zumindest in dem Jahr, in dem die Seminarüberwachung ansteht, unmittelbar nach der ersten Sitzung die Termine der weiteren Sitzungen bekannt zu geben. Man kann als sicher annehmen, dass die Erlaubnisbehörden künftig konsequent gegen Verstöße vorgehen werden.
Peter Tschöpe