Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 506 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
507 EDITORIAL: Vision Zero!
510 Kurz und aktuell: Schräglage mental / StVO: OLG hebt Winterparagrafen auf
528 Auch für Fahrschulinhaber wichtig: Umfrage "Wie geht es den Angestellten?"
531 Kabotage und 12-Tage-Regelung - Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalgesetz geändert
544 Gebhard L. Heiler: Schräge Post aus Günzburg
547 Versetzt fahren: Mehr Sicherheit durch neues Zeichen
548 Fahrlehrerversicherung: Minijobs in Fahrschulen - Beliebt, aber mit Nachteilen verbunden
552 Michael Fingskes: Moped mit 15 - Die Realität erkennen
556 Gerichtsurteile: (1036) Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen / (1035) Der feine Unterschied / (1034) Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw / (1033) Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug / (1032) Fotos zur Fahreridentifizierung sind zulässig / (1031) Missachten eines Stoppschildes / (1030) Keine Unfallflucht bei späterer Unfallkenntnis / (1029) Werbezettel an Autos
Kabotage und 12-Tage-Regelung - Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalgesetz geändert
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2010, Seite 531
Am 1. August 2010 ist ein Änderungsgesetz zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und zum Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG) in Kraft getreten. Damit wurden u.a. einige Vorschriften des grenzüberschreitenden Personen- und Güterkraftverkehrs grundlegend überarbeitet.
Eine wesentliche Neuregelung betrifft die sogenannte Kabotage. Darunter versteht man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt, abgeleitet vom französischen caboter (= an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren). Das Einschränken der Kabotagefreiheit (bis hin zum vollständigen Verbot von Kabotage) ist eine protektionistische Maßnahme, mit der das einheimische Transportgewerbe vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden soll (Quelle: Wikipedia).
Kabotageregelungen gelockert
Neu ist, dass Unternehmer mit einem Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat künftig im Anschluss an eine internationale Beförderung innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchführen dürfen. Damit kann die Zahl unwirtschaftlicher und die Umwelt belastender Leerfahrten deutlich reduziert werden.
12-Tage-Regelung für Busfahrer wieder möglich
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 war es Busfahrern nicht mehr gestattet, ihre wöchentliche Ruhezeit erst nach zwölf, anstatt nach sechs Tagen zu nehmen. Dies führte bei längeren Auslandsfahrten gelegentlich dazu, dass der Bus am siebten Tag stehen bleiben musste und somit die Reisegruppe im Hotel festsaß. Mit der Neuregelung wird diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder legalisiert.
Die vollständigen Texte der beiden Gesetze finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de (unter Titelsuche eingeben: GüKG oder FPersG).
Jochen Klima