Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 506 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
507 EDITORIAL: Vision Zero!
510 Kurz und aktuell: Schräglage mental / StVO: OLG hebt Winterparagrafen auf
528 Auch für Fahrschulinhaber wichtig: Umfrage "Wie geht es den Angestellten?"
531 Kabotage und 12-Tage-Regelung - Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalgesetz geändert
544 Gebhard L. Heiler: Schräge Post aus Günzburg
547 Versetzt fahren: Mehr Sicherheit durch neues Zeichen
548 Fahrlehrerversicherung: Minijobs in Fahrschulen - Beliebt, aber mit Nachteilen verbunden
552 Michael Fingskes: Moped mit 15 - Die Realität erkennen
556 Gerichtsurteile: (1036) Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen / (1035) Der feine Unterschied / (1034) Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw / (1033) Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug / (1032) Fotos zur Fahreridentifizierung sind zulässig / (1031) Missachten eines Stoppschildes / (1030) Keine Unfallflucht bei späterer Unfallkenntnis / (1029) Werbezettel an Autos
Versetzt fahren: Mehr Sicherheit durch neues Zeichen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2010, Seite 547
Der DVR hat ein neues Verkehrszeichen kreiert, das die Sicherheit im Bereich von Autobahnbaustellen erhöhen soll. Die Neuschöpfung wurde schon von mehreren Seiten gelobt. Es muss aber auch gefragt werden, ob durch das neue Zeichen nicht eine ganze Reihe von Verkehrsteilnehmern sich in ihrem falschen Verhalten bestätigt sehen können.
Wer häufig auf unseren Autobahnen unterwegs ist, kennt die gängigen Sünden vieler Autofahrer: nicht schauen, nicht blinken, ewig links bleiben. Wer erst einmal auf der Überholspur ist, denkt oft gar nicht daran, nach dem Überholvorgang wieder nach rechts zu wechseln und den schnelleren Fahrern Platz zu machen. Noch schlimmer stellt sich die Situation auf drei- oder mehrstreifigen Fahrbahnen dar. Die Regelung des Paragrafen 42 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe d der StVO wird anscheinend sehr oft so verstanden, dass der rechte Fahrsteifen ausschließlich von Lkw, Lastzügen und von Bussen benutzt werden darf. Deshalb wohl fahren Pkw und Krafträder so selten auf dem rechten Streifen, obwohl der völlig frei ist.
Aufforderung zum Linksfahren?
Mehr oder weniger regelmäßig informieren Zeitschriften und Tageszeitungen darüber, dass der linke Fahrstreifen in Baustellen schmaler ist als der rechte. Außerdem ist der linke Fahrstreifen in der Regel durch Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als zwei Metern gesperrt. Wer sich auf dem schmaleren linken Streifen unsicher fühlt, sollte, so lehren es die Fahrschulen und so lautet der Rat der Medien, den linken Streifen meiden und im rechten Fahrstreifen bleiben. Mit dem neuen Zeichen werden diese Fahrer nun geradezu aufgefordert, im linken Streifen zu fahren und so die nachfolgenden Fahrer am Überholen zu hindern.
Wäre einer mehr als zwei?
Soll das etwa der eigentliche Zweck des neuen Zeichens sein? Sinnvoller wäre es gewesen, die langsameren Fahrer aufzufordern, den rechten Streifen zu benutzen. Und für Baustellenabschnitte mit sehr schmalem Querschnitt wäre zu prüfen, ob statt der zwei schmalen nicht etwa ein üppig breiter Fahrstreifen höhere Sicherheit und mehr Flüssigkeit brächte, weil so im ganzen Abschnitt die jeweils angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren werden könnte. Damit könnte meines Erachtens auch die Bereitschaft erhöht werden, Regeln einzuhalten.
Peter Tschöpe