Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
179 Editorial: Wettbewerb muss fair sein
182 Nachrichten: Kurz und aktuell - Kaufen Fahrschulen Hybridautos? / BMW - neuer Service für Fahrschulen
184 Mitgliederversammlung am 14.05.2011 in Pforzheim – Verband erneut in der Goldstadt
191 Kalkulation – Was gute Fahrausbildung wert ist
196 Kinderbetreuung – Wie Elternzeit und Elterngeld helfen
200 ASF/ASP – Zuverlässige Beratung ist wichtig
214 Gebhard L. Heiler: Das gefährliche Leiden unserer Straßen
216 Biokraftstoff – Verwirrung um E10
220 Fahrlehrerversicherung: Altersvorsorge – Gewinnträchtige Steuerförderungen nutzen
226 Gerichtsurteile: (1078) Verkehrsverbot in Umweltzonen / (1077) Walkie-Talkie ist Mobilfunkgerät / (1076) Naturgebundenes Lebensrisiko / (1075) Fahrtenbuchauflage für Lkw unverhältnismäßig / (1074) Kein Herstellerfahrzeug / (1073) Gewerbeuntersagung wegen Insolvenz / (1072) Pflichtangaben auf Internetseite / (1071) Tankgutschein kann steuerbefreiter Sachlohn sein / (1070) Was verdient mein Kollege?
Kinderbetreuung – Wie Elternzeit und Elterngeld helfen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2011, Seite 196
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 dient Familien mit Kindern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternzeit ermöglicht es angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehren, sich ihrem Kind zu widmen und zugleich im Beruf zu bleiben. Weil während der Elternzeit Teilzeitarbeit zulässig ist, haben nun auch Väter die Chance, sich zeitlich stärker in die Erziehung ihres Kindes einzubringen. Der folgende Überblick ist gedacht für angestellte Kolleginnen und Kollegen, die Eltern sind oder werden, und ebenso als Information für Arbeitgeber.
Den Überblick finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2011, ab S. 197
oder