Kinderbetreuung – Wie Elternzeit und Elterngeld helfen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2011, Seite 196

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 dient Familien mit Kindern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternzeit ermöglicht es angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehren, sich ihrem Kind zu widmen und zugleich im Beruf zu bleiben. Weil während der Elternzeit Teilzeitarbeit zulässig ist, haben nun auch Väter die Chance, sich zeitlich stärker in die Erziehung ihres Kindes einzubringen. Der folgende Überblick ist gedacht für angestellte Kolleginnen und Kollegen, die Eltern sind oder werden, und ebenso als Information für Arbeitgeber.

Den Überblick finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2011, ab S. 197

oder

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