FahrSchulPraxis August 2011 - Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW > mehr ...

< zur Jahresübersicht

Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt:

426 Inhalt
427 EDITORIAL: Lehrfahrzeuge -Wir brauchen Planungssicherheit!
430 Nachrichten - Kurz und aktuell: IAA 2011 / Pedelecs & Co. / TÜV SÜD Life Service GmbH
432 Sterbekasse STOCK: Hilfreich, bewährt und geschätzt!
434 Eine überfällige Neuerung: Wechselkennzeichen soll kommen
437 Fahrschulwerbung auf Gutschein-Plattformen: Schmutzkonkurrenz im Internet
438 Interview mit Paul Schurr: Überwachung findet niemand vergnüglich!
451 VERKEHRSMINISTERIUM - Tagesnachweise: Jetzt auch elektronisch archivieren
454 Schutzbrief: Fahrlehrerversicherung komplettiert ihr Angebot
456 Die Arbeit der Straßenverkehrszentrale: Steuerung des Autobahnverkehrs
459 Landestag der Verkehrssicherheit:  Verbandsfahrschulen waren präsent
460 Brief an den Fahrlehrerverband ...
462 Fahrerlaubnisrecht: Klasse C oder D längst abgelaufen! Neue Fahrprüfung?
464 Gerichtsurteile: (2006) Unverhältnismäßigkeit langer Fahrtenbuchauflage / (2005) Fahrtenbuchauflage trotz Fahrerbenennung / (2004) Einweisungspflicht vor Risiko / (2003) Charakterliche Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers / (2002) Firmenname für Gemeinschaftsfahrschule / (2001) Verkehrsstraftat kann zur Kündigung führen / (2000) Herausgabe des Dienstwagens bei Kündigung

Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...

___________________________________

EDITORIAL: Lehrfahrzeuge -Wir brauchen Planungssicherheit!

Peter Tschöpe, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2011 Seite 427

Verehrte Leserinnen und Leser,

Fahrschulen erwerben jedes Jahr tausende neuer Ausbildungsfahrzeuge. Das sind erhebliche Investitionen, für die Planungssicherheit wichtig ist. Deshalb ist es ärgerlich, dass noch immer nicht geklärt ist, ob nach Inkrafttreten der entsprechend der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie geänderten Bestimmungen der FeV für die Ausbildung der Klasse BE künftig Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen oder mehr als 4,25 Tonnen zG zu benutzen sind. Freilich bleiben bis dahin noch rd. 16 Monate Zeit. Weil aber diese Fahrzeuge aus wirtschaftlichen Gründen über längere Zeiträume genutzt werden, ist es unzumutbar, die notwendigen Entscheidungen bis kurz vor knapp hinauszuschieben. Gleiches gilt für die Ausbildungsmotorräder der Klasse A. Zwar wird signalisiert, Brüssel würde evtl. die Grenze von 600 cm3 auf 595 cm3 senken, entschieden ist das aber noch nicht. Wer in diesem Jahr ein neues Motorrad kaufen muss, kann nicht sicher sein, dass er damit auch noch nach dem 18.01.2013 ausbilden darf.

Dem nicht genug, lässt die für die Nutzfahrzeugklassen C und D überfällige Abschaffung des Automatikeintrags auf sich warten. Eine Fahrschule, die heute einen neuen Lkw kaufen muss, steht vor einer sehr schwierigen Entscheidung. Schafft sie ein modernes Ausbildungsfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung an, wird die Fahrerlaubnis ihrer Kunden auf das Führen von Automatikfahrzeugen beschränkt. Zwar soll die Kommission die Änderung geplant haben, ob und wann diese kommt, ist jedoch ungewiss.

Diese Unsicherheiten müssen ein Ende haben. Unternehmer, die investieren müssen, wollen und auch sollen, benötigen Planungssicherheit. Es ist höchste Eisenbahn, dass unsere Regierung bei der Europäischen Kommission Druck macht oder auf nationaler Ebene die erforderlichen Entscheidungen trifft.

Ein österreichischer Kollege hat mir berichtet, dass dort eine Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis nicht auf das Führen von Automatikfahrzeugen beschränkt wird, wenn bei der Prüfung ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal benutzt wird. Es geht also, man muss nur wollen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe