Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 426 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
427 EDITORIAL: Lehrfahrzeuge -Wir brauchen Planungssicherheit!
430 Nachrichten - Kurz und aktuell: IAA 2011 / Pedelecs & Co. / TÜV SÜD Life Service GmbH
432 Sterbekasse STOCK: Hilfreich, bewährt und geschätzt!
434 Eine überfällige Neuerung: Wechselkennzeichen soll kommen
437 Fahrschulwerbung auf Gutschein-Plattformen: Schmutzkonkurrenz im Internet
438 Interview mit Paul Schurr: Überwachung findet niemand vergnüglich!
451 VERKEHRSMINISTERIUM - Tagesnachweise: Jetzt auch elektronisch archivieren
454 Schutzbrief: Fahrlehrerversicherung komplettiert ihr Angebot
456 Die Arbeit der Straßenverkehrszentrale: Steuerung des Autobahnverkehrs
459 Landestag der Verkehrssicherheit: Verbandsfahrschulen waren präsent
460 Brief an den Fahrlehrerverband ...
462 Fahrerlaubnisrecht: Klasse C oder D längst abgelaufen! Neue Fahrprüfung?
464 Gerichtsurteile: (2006) Unverhältnismäßigkeit langer Fahrtenbuchauflage / (2005) Fahrtenbuchauflage trotz Fahrerbenennung / (2004) Einweisungspflicht vor Risiko / (2003) Charakterliche Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers / (2002) Firmenname für Gemeinschaftsfahrschule / (2001) Verkehrsstraftat kann zur Kündigung führen / (2000) Herausgabe des Dienstwagens bei Kündigung
Sterbekasse STOCK: Hilfreich, bewährt und geschätzt!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2011, Seite 432
1953 hat der weitsichtig und kollegial denkende Fahrlehrer Karl Stock aus Mannheim angeregt, eine Unterstützungseinrichtung für Hinterbliebene der Mitglieder des damals noch jungen Landesverbandes der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. zu gründen. So entstand die „Sterbekasse Stock“, die bis heute seinen Namen trägt.
Das vorab: Die Sterbekasse ist eine freiwillige, von Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg getragene soziale Einrichtung auf Umlagebasis. Es handelt sich also nicht um eine Versicherung, sondern um eine ganz andere Geschäftsgrundlage: Stirbt ein Mitglied der Sterbekasse, zahlen alle Mitglieder einen festen Beitrag, der laut Mitgliederbeschluss zurzeit 10 Euro pro Sterbefall beträgt. Die sich daraus ergebende Summe wird abzüglich geringer Verwaltungskosten an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Damit können unmittelbar nach dem Tod eintretende finanzielle Belastungen der Hinterbliebenen gemildert werden.
Mehr Mitglieder – höhere Leistung
Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse ist freiwillig, also nicht eine automatische Folge des Eintritts in den Fahrlehrerverband. Es liegt auf der Hand, dass die Leistung dieser Unterstützungseinrichtung von der Anzahl der Mitglieder abhängt.
Bei durchschnittlich 14 Sterbefällen zahlt das einzelne Mitglied 140 Euro pro Jahr. An die Hinterbliebenen werden derzeit rd. 5.600 Euro ausbezahlt.
Hat das Mitglied der Sterbekasse eine bezugsberechtigte Person benannt, wird das Sterbegeld innerhalb von wenigen Werktagen nach Vorlage des Totenscheins ausbezahlt.
Obwohl, wie eingangs erwähnt, die Sterbekasse keine Lebensversicherung mit angesammelten Geldreserven ist, kann eine einfache „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ nicht schaden: Ich bin seit 42 Jahren Mitglied der Sterbekasse. In dieser Zeit habe ich ca. 4.400 Euro für Sterberaten bezahlt. Das ist immer noch deutlich weniger als heute ausbezahlt wird.
Wer jung ist ...
Bei der Aufnahme in den Fahrlehrerverband vergessen leider viele Kolleginnen und Kollegen, auch die Mitgliedschaft in der Sterbekasse zu beantragen. Wer jung ist, denkt noch nicht ans Sterben, sagt man. Doch auch jüngere Kolleginnen und Kollegen sollten an die Vorsorge denken, zumal die „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ ganz gut aussieht.
Wer kann beitreten?
Die Satzung der Sterbekasse regelt den Beitritt. Danach werden Verbandsmitglieder aufgenommen, solange sie nicht älter sind als 35 Jahre. Ausnahme: Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Verband älter als 35 sind, können noch bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres in die Sterbekasse eintreten.
Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse ist an die Verbandsmitgliedschaft gekoppelt. Beim Ausscheiden aus dem Verband endet die Mitgliedschaft der Sterbekasse automatisch.
Die Zukunft sichern
Um die Sterbekasse ‘Stock’ auch für die Zukunft krisenfest zu machen, hat die Mitgliederversammlung des Verbandes den Vorstand beauftragt, durch eine entsprechende Satzungsänderung der Sterbekasse den Beitritt in das Unterstützungswerk mit dem Beitritt zum Verband zu koppeln. Natürlich muss die Mitgliedschaft in der Sterbekasse auch künftig der Entscheidung des einzelnen Verbandsmitglieds überlassen bleiben. Im Unterschied zur heutigen Regelung, die einen gesonderten Antrag auf Aufnahme in die Sterbekasse voraussetzt, soll künftig die Aufnahme in den Fahrlehrerverband automatisch auch die Mitgliedschaft zur Sterbekasse bewirken, sofern das Mitglied nicht ausdrücklich widerspricht.
Ihr Tag: 8. September 2011
Die beabsichtigte Satzungsänderung soll auf einer eigens dafür einzuberufenden Mitgliederversammlung am 8. September 2011 beraten und beschlossen werden.
Die Einladung dazu wird den Mitgliedern der Sterbekasse mit separater Post zugeschickt. In Anbetracht der für die Zukunft der Sterbekasse Stock wichtigen Satzungsänderung kann man nur hoffen, dass möglichst viele Mitglieder der Einladung folgen.
Peter Tschöpe