Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 426 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
427 EDITORIAL: Lehrfahrzeuge -Wir brauchen Planungssicherheit!
430 Nachrichten - Kurz und aktuell: IAA 2011 / Pedelecs & Co. / TÜV SÜD Life Service GmbH
432 Sterbekasse STOCK: Hilfreich, bewährt und geschätzt!
434 Eine überfällige Neuerung: Wechselkennzeichen soll kommen
437 Fahrschulwerbung auf Gutschein-Plattformen: Schmutzkonkurrenz im Internet
438 Interview mit Paul Schurr: Überwachung findet niemand vergnüglich!
451 VERKEHRSMINISTERIUM - Tagesnachweise: Jetzt auch elektronisch archivieren
454 Schutzbrief: Fahrlehrerversicherung komplettiert ihr Angebot
456 Die Arbeit der Straßenverkehrszentrale: Steuerung des Autobahnverkehrs
459 Landestag der Verkehrssicherheit: Verbandsfahrschulen waren präsent
460 Brief an den Fahrlehrerverband ...
462 Fahrerlaubnisrecht: Klasse C oder D längst abgelaufen! Neue Fahrprüfung?
464 Gerichtsurteile: (2006) Unverhältnismäßigkeit langer Fahrtenbuchauflage / (2005) Fahrtenbuchauflage trotz Fahrerbenennung / (2004) Einweisungspflicht vor Risiko / (2003) Charakterliche Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers / (2002) Firmenname für Gemeinschaftsfahrschule / (2001) Verkehrsstraftat kann zur Kündigung führen / (2000) Herausgabe des Dienstwagens bei Kündigung
Schutzbrief: Fahrlehrerversicherung komplettiert ihr Angebot

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2011, Seite 454
Die Fahrlehrerversicherung VaG will den Schutz ihrer Mitglieder ständig verbessern. Deshalb ergänzt das berufsständische Versicherungsunternehmen sein attraktives Angebot der Kraftfahrt-, Sach-, Haftpflicht- und Unfall-Versicherungen zum Jahresbeginn 2012 durch einen Schutzbrief für die Kraftfahrt.
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Angebotserweiterung zugestimmt hatte, machte die Mitgliedervertreterversammlung am 30. Juni 2011 durch Satzungsänderung den Weg für den Schutzbrief frei.
Günstige Prämien
Für private Pkw, Krafträder ab 50 cm3 und Campingfahrzeuge bis 7,5 t zG kostet der Schutzbrief inklusive Versicherungssteuer 9,85 €, für Fahrschul-Pkw 14,55 € pro Jahr. Mitversichert sind im Schadenfall auch mitgeführte Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Hier die wichtigsten Leistungen:
Kann mit dem versicherten Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne die Fahrt nicht mehr fortgesetzt werden, organisiert die Versicherung ein Pannenhilfsfahrzeug. Vor Ort soll zunächst versucht werden, die Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die Versicherung in voller Höhe. Organisiert der Betroffene selbst ein Pannenhilfsfahrzeug, übernimmt die Schutzbriefversicherung die Kosten nur bis zur Höhe von 154 €.
Kann die Fahrbereitschaft vor Ort nicht wiederhergestellt werden, übernimmt die Versicherung das Abschleppen. Auch dabei gilt: Wird das Abschleppunternehmen von der Versicherung beauftragt, werden die Kosten in voller Höhe übernommen, ansonsten gilt auch hier die Grenze von 154 €.
Ist ein versichertes Fahrzeug von der Straße abgekommen, werden auch die Bergungskosten des Fahrzeugs inklusive des Gepäcks und der privaten Ladung übernommen.
Besondere Leistungen für Fahrschul-Pkw
Fällt ein Pkw während des Fahrschuleinsatzes durch einen Unfall oder eine Panne aus und kann die Fahrbereitschaft nicht innerhalb von vier Stunden wieder hergestellt werden, erstattet die Versicherung für die Dauer der Reparatur, längstens aber für sieben Tage, 50 € pro Ausfalltag.
Voraussetzung dafür ist auch hier, dass die Fahrlehrerversicherung die Organisation der Pannenhilfe übernimmt. Als Nachweis für die Ausfallzeit genügt z.B. eine Kopie der Reparaturrechnung, aus der die Reparaturdauer ersichtlich ist.
Fahrtkosten/Übernachtungskosten: Fällt ein versichertes Fahrzeug wegen Panne, Unfall oder Diebstahl aus und ist der Schadensort mehr als 50 Kilometer von der im Versicherungsschein genannten Adresse entfernt, gilt Folgendes:
Kann das Fahrzeug am Schadenstag oder am darauf folgenden Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden, erstattet die Versicherung die Kosten für die Rückfahrt zu der im Versicherungsschein genannten Adresse in Deutschland. Ebenso die Weiterfahrt zum Zielort, sofern dieser innerhalb Europas liegt, sowie die Rückfahrt vom ausländischen Zielort zu der im Versicherungsschein angegebenen Adresse.
Die Fahrtkosten werden in Höhe einer Bahnfahrt zweiter Klasse erstattet. Falls erforderlich, werden auch die Kosten für eine Übernachtung bis zu 77 € pro Person übernommen. Wird keine Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch genommen, weil das Fahrzeug vor Ort repariert wird, werden die Kosten für bis zu drei Übernachtungen (bis zu 77 €/Person/Nacht) übernommen.
Infomaterial ab Oktober 2011
Die Vorbereitungen für den Schutzbrief sind in vollem Gang. Informationsmaterial zu diesem besonderen Versicherungsschutz steht den Kunden der Fahrlehrerversicherung VaG ab Oktober 2011 zur Verfügung.