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631 EDITORIAL: Fahrlehrerrecht – zurück ins Mittelalter?
634 Kurz und aktuell: Verkehrssicherheitsprogramm 2011 / Stefan Strick ist neuer Präsident der BASt / DVR-Präsident macht Abgeordneten die Zahl der Verkehrstoten fassbar
636 Dritte EG-Führerscheinrichtlinie - Klares und Unklares: Die Änderungen kurz gefasst
647 Alte Akten – Was darf nach Jahresende weg?
652 Verjährung droht – Außenstände jetzt sichern
656 Hoher pädagogischer Gewinn: Kontaktstudium an der PH Karlsruhe
661 KOLUMNE: Gebhard L. Heiler - Randschärfe
665 Inge B.: Sterbekasse STOCK – Verlässliche, unkomplizierte Vorsorge
670 Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitnehmer muss Schaden am Fahrzeug teilweise ersetzen
672 Gerichtsurteile: (2035) Vorsicht beim Rückwärtsausparken / (2034) Schlaglöcher und Sichtfahrgebot / (2033) Produkthaftung für Konstruktionsfehler / (2032) Kein Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte / (2031) Überladung von Kraftfahrzeugen / (2030) Spielsucht rechtfertigt Entzug der Fahrlehrerlaubnis / (2029) Nutzungsausfall für Fahrrad / (2028) Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail
Fahrlehrerrecht – zurück ins Mittelalter?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2011, Seite 631
Verehrte Leserinnen und Leser,
bestimmte Gruppierungen versuchen zurzeit, Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, es liege in ihrem Interesse, die Zusammenarbeit von Fahrlehrern rechtlich zu erleichtern. Der Politik und der Verwaltung will man die Ideen als Vereinfachung der Verwaltung, sprich Entbürokratisierung, schmackhaft machen. Es geht dabei nicht, wie man gutgläubig gerne denken möchte, um vorübergehende nachbarschaftliche (Aus-) Hilfe, sondern um etwas ganz anderes: Der große Zampano, der z.B. den Fahrlehrerschein der Klasse CE nie geschafft hat und deshalb dafür auch keine Fahrschulerlaubnis bekommen kann, soll sich ohne weitere Formalitäten künftig einen „Knecht“ halten dürfen, der angehende Trucker für ihn ausbildet. Ebenso für die Klassen A und DE. Anstellung überflüssig, alles auf freivertraglicher Basis. Diese Ideen sind Spätgeburten des turbokapitalistischen Deregulierungswahns. Sie würden uns ins schwärzeste Mittelalter des Berufsstandes zurückwerfen, als Mitte der Fünfzigerjahre des letzten Jahrhunderts die Fahrschulerlaubnis der damaligen Fahrlehrerverordnung wegen mangelnder rechtlicher Deckung im StVG durch höchstrichterlichen Beschluss kassiert wurde. Die Folge war, dass jedermann eine Fahrschule eröffnen und betreiben konnte, auch wenn er nicht Fahrlehrer war. Die Bannerträger der „unbürokratischen Lösungen“ scheuen sich nicht zu behaupten, ihr Modell führe sogar zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Der „Knecht“ soll also auch noch für die Qualität der Ausbildung geradestehen, weil man seinen Gönner, der ihn als Taglöhner beschäftigt – darauf läuft es nämlich hinaus –, mangels Fahrschulerlaubnis gar nicht packen kann.
Würden diese Ideen auch nur ansatzweise ins Fahrlehrergesetz einfließen, bedeutete dies das Ende des erfolgreichen deutschen Fahrausbildungswesens. Die Verantwortung für die Ausbildung darf nicht geteilt werden. Wo es hier etwa vereinzelt Schwächen gibt, weil z.B. der verantwortliche Leiter ein untätiger Strohmann ist, sind sie dringend zu beseitigen. Die große Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen, dessen bin ich mir sicher, erteilt diesen obskuren Ideen eine klare Absage. Das sollten sich alle, die es angeht, gut merken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe