Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 630 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
631 EDITORIAL: Fahrlehrerrecht – zurück ins Mittelalter?
634 Kurz und aktuell: Verkehrssicherheitsprogramm 2011 / Stefan Strick ist neuer Präsident der BASt / DVR-Präsident macht Abgeordneten die Zahl der Verkehrstoten fassbar
636 Dritte EG-Führerscheinrichtlinie - Klares und Unklares: Die Änderungen kurz gefasst
647 Alte Akten – Was darf nach Jahresende weg?
652 Verjährung droht – Außenstände jetzt sichern
656 Hoher pädagogischer Gewinn: Kontaktstudium an der PH Karlsruhe
661 KOLUMNE: Gebhard L. Heiler - Randschärfe
665 Inge B.: Sterbekasse STOCK – Verlässliche, unkomplizierte Vorsorge
670 Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitnehmer muss Schaden am Fahrzeug teilweise ersetzen
672 Gerichtsurteile: (2035) Vorsicht beim Rückwärtsausparken / (2034) Schlaglöcher und Sichtfahrgebot / (2033) Produkthaftung für Konstruktionsfehler / (2032) Kein Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte / (2031) Überladung von Kraftfahrzeugen / (2030) Spielsucht rechtfertigt Entzug der Fahrlehrerlaubnis / (2029) Nutzungsausfall für Fahrrad / (2028) Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail
Verjährung droht – Außenstände jetzt sichern
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2011, Seite 652
Außenstände mindern die Liquidität eines Unternehmens. Deshalb sollte jeder Fahrschulinhaber für zeitnahen Zahlungseingang sorgen. Nach den von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen ist der Grundbetrag bei Anmeldung, das Honorar für jede Fahrstunde vor deren Beginn fällig ...
Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2011, auf Seite 652 ...
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