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63 Editorial: Null Toleranz – auch bei Haschisch
66 Nachrichten: Kurz und aktuell - DVR: 0,0 Promille für alle Autofahrer / Zündsperre / Neulingszeichen für Fahranfänger
71 Einladung zur Mitgliederversammlung in Pforzheim
77 Prüfungsrichtlinie geändert: Aus für Dolmetscher und Minidisk
83 Sicherheit beim Tanken: Besser vom Motorrad absteigen
88 Prüfung Klasse T: Drehknauf – eine zuverlässige Hilfe?
90 Aufbauseminare: Kein Nachlassen bei Überwachung
94 Fahrschulen in Facebook: Über Faszination, Nutzen und Risiken
96 Wie geht es den Angestellten? - Die Hälfte findet die Bezahlung unfair
106 Gerichtsurteile: (1064) Mit Tempo 160 auf der Autobahn / (1063) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung / (1062) Warnung vor Rollsplitt / (1061) Keine Doppelbestrafung bei Rotlichtverstoß / (1060) Fußgänger haftet für grobes Verschulden / (1059) Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz / (1058) Generalvollmacht reicht nicht aus / (1057) Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung
Editorial: Null Toleranz – auch bei Haschisch

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2011, Seite 63
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Goslarer Verkehrsgerichtstag hat sich in diesem Jahr – neben anderen wichtigen Fragen – mit dem Thema Drogendelikte im Straßenverkehr befasst. In der Empfehlung des Arbeitskreises I werden die Fahrschulen aufgefordert, ihre Kunden noch intensiver über die Wirkungsdauer der verschiedenen Drogen zu informieren. Null Toleranz gegenüber Drogenkonsum adieu?
Sollen wir Fahrlehrer künftig den Fahrschülern erklären, dass sie nach einmaligem Haschischgenuss auf jeden Fall 24 Stunden warten müssen, bevor sie wieder sicher Autofahren können? Und das, obwohl die Fachleute nicht mit Sicherheit sagen können, dass dieser Zeitraum in jedem Fall ausreicht, um wieder fahrtüchtig zu sein? Nach den im Arbeitskreis zu Wort gekommenen Wissenschaftlern ist nur sicher, dass bei Erstkonsumenten nach dieser Zeit ein Drogennachweis nicht mehr geführt werden kann. Bei häufigerem Konsum von Haschisch kann dieser erst nach sieben Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Aus Sicht eines Strafverteidigers kann es Sinn machen, Mandanten den Rat zu geben, die angegebene Zeitspanne zu warten, bevor sie wieder ein Kraftfahrzeug führen. Kann dies auch die Sichtweise des der Verkehrssicherheit verpflichteten Fahrlehrers sein? Ist es wirklich vertretbar, den Jugendlichen zu sagen, sie können unbesorgt nach Haschischkonsum wieder ein Kraftfahrzeug führen, wenn sie nur eine angemessene Zeit warten? Ist es nicht vielmehr unsere Aufgabe, Drogenkonsum als das darzustellen, was es ist: nämlich strafbar, weil gefährlich für Leib und Leben anderer und überdies zerstörerisch für die eigene Gesundheit?
Nach meiner Meinung muss es bei der Null-Toleranz-Linie bleiben, nicht nur für die sogenannten harten Drogen, sondern auch für Haschisch.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe