Nur für Mitglieder: Werbung mit dem Verbandslogo

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2011, Seite 17

Unter diesem Zeichen werben seit Jahrzehnten zahlreiche Verbandsfahrschulen auf ihren Fahrzeugen, Geschäftspapieren, im Schaufenster und in Werbeanzeigen. Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. soll potentiellen Kunden zeigen, dass sie hier gut aufgehoben sind. 

Doch vielen Kolleginnen und Kollegen reicht der Begriff „Verbandsfahrschule“ allein nicht mehr aus. Sie wollen konkret auf die Mitgliedschaft in „ihrem“ Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hinweisen. Diesem Wunsch kam der Vorstand mit der Entwicklung eines ergänzenden Logos gerne nach.

Viele Mitglieder nutzen das Angebot des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., geplante Werbemaßnahmen schon vor der Veröffentlichung auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Deshalb bekomme ich sehr häufig die Anzeigen, Flyer, Plakate, Internetauftritte und sonstige Werbemaßnahmen von Mitgliedsfahrschulen vorgelegt.

Mitgliedschaft als Qualitätsmerkmal

Dabei freue ich mich immer sehr, wenn mir als erstes das „gut betreut – Verbandsfahrschule“ ins Auge springt. Das zeigt mir sehr deutlich, viele Kolleginnen und Kollegen haben erkannt: Die Verbandsmitgliedschaft ist – vor allem auch im Bewusstsein der Bürger – ein durchaus werbewirksames Qualitätsmerkmal.

Logo „Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.“

Neben dem Zeichen „Gut betreut – Verbandsfahrschule“ gibt es eine weitere, ähnlich gestaltete Wortmarke mit dem Logo „Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.“ Diese ist jedoch in erster Linie für vom Verband selbst durchgeführte Aktionen vorgesehen und weist darauf hin, dass hier nicht ein einzelnes Mitglied, sondern der Verband als Institution verantwortlich zeichnet.   Ganz im Sinne einheitlicher werblicher Identität (Corporate Identity) tragen die vom Verband herausgegebenen Schriften und Broschüren wie auch die Briefbogen des Verbandes und der Kreisvereine das Zeichen. Es wird ebenfalls verwendet, wenn der Verband als Partner auftritt, wie beispielsweise bei „Gib acht im Verkehr“, und auf sein Mitwirken hinweist. Damit ist klar, dass einzelne Mitglieder diese Variante nicht für ihre Werbung verwenden dürfen.

Neues Logo: „Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg“

Um aber dem verständlichen Wunsch nach besserer Erkennbarkeit als Verbandsmitglied nachzukommen, wurde nun eine neue Variante des Verbandszeichens entwickelt. Das Zeichen „Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.“ steht in unterschiedlichen Dateiformaten und Auflösungen zur Verfügung und kann ab sofort von allen Mitgliedsfahrschulen uneingeschränkt verwendet werden. 

Die Dateien stehen im Downloadbereich des InternetForums zur Verfügung oder Sie fordern sie bei der Verbandsgeschäftsstelle an.