Aktuelle News: Bundesvereinigung: Verjüngung eingeleitet / Wenn die Kfz-Versicherung bankrott geht / Unfallkosten 2009

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli /2011, Seite 382

Bundesvereinigung: Verjüngung eingeleitet

Auf der Jahreshauptversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., die am 17. Juni 2011 in Erfurt stattfand, wählten die Delegierten Dieter Quentin (52), Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V., in geheimer Wahl mit sehr eindrucksvoller Mehrheit in das Amt des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Als Kandidat war auch Walter Weißmann, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V., benannt worden, der die Kandidatur jedoch ablehnte. Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der bisherige Amtsinhaber Peter Tschöpe ein Jahr vor Ablauf seiner Wahlperiode aus freien Stücken zurückgetreten war, um „einer jüngeren Kraft Platz zu machen und für diese eine ausreichende Einarbeitungszeit bis zu weitergehenden personellen Veränderungen an der Spitze sicherzustellen“ (O-Ton Tschöpe). Die Wahl Quentins weist in die Zukunft und hat gezeigt, dass die Spitzenorganisation der deutschen Fahrlehrer willens und fähig ist, eine durch Überalterung der Handelnden drohende Identifikationskrise abzuwenden. Dieser Weg sollte nach Auffassung vieler Mitglieder nun konsequent weiter beschritten werden. GLH

Wenn die Kfz-Versicherung bankrott geht

Der Jahresbericht 2010 des Ombudsmannes für Versicherungen berichtet über massive Klagen von Kunden, die in Deutschland unter dem Bankrott der Onlineversicherungen Ineas und LadyCarOnline zu leiden haben. Betroffen sind rd. 57.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoverträge. Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch spricht in seinem Jahresbericht von völlig „neuartigen, teilweise dramatischen Problemen“, die den Kunden durch die Pleite der Onlineversicherer entstanden seien. Noch nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik sei ein in Deutschland tätiger Kraftfahrtversicherer zahlungsunfähig geworden. Hirsch erhielt viele Anfragen und Beschwerden von besorgten und verunsicherten Versicherungsnehmern. Dabei ging es vor allem um das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der Versicherten, die Nichtbearbeitung von Schadensfällen, die Nichtzahlung trotz Anerkennung der Leistungspflicht und die fehlende Meldung des Schadenfreiheitsrabatts an den Nachversicherer. Zu allem hin ist der Kfz-Versicherer inzwischen aus dem Versicherungsombudsmann e.V. ausgetreten. Dennoch, so Hirsch, sollte nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, weil der Insolvenzverwalter von den Kunden, die sofort nach Bekanntwerden der finanziellen Schwierigkeiten ihre Policen fristlos kündigten, die Nachzahlung von Prämien fordert. Außerdem sei die Frage neu zu beantworten, an welchen Kriterien sich Verbraucher orientieren können, wenn sie einen Kfz-Versicherer auswählen. Schließlich gehe es darum, Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt in Zukunft zu verhindern. Fazit: Trau, schau wem! GLH

Unfallkosten 2009

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelt alljährlich die durch Straßenverkehrsunfälle entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten. Seit kurzem liegen die Ergebnisse für das Jahr 2009 vor. Danach mussten für Verkehrsunfälle und deren Folgen insgesamt 30,52 Milliarden Euro aufgewendet werden. Davon entfielen auf Personenschäden insgesamt 13,29 Milliarden Euro; darunter auf Getötete 4,14 Milliarden Euro, auf Schwerverletzte 7,61 Milliarden Euro und auf Leichtverletzte 1,54 Milliarden Euro. Der Anteil der Kosten für Sachschäden betrug 56,5 Prozent, was einem Kostenumfang von 17,23 Milliarden Euro entspricht. Hinter diesen horrenden Summen, das sollte man nie vergessen, verbergen sich tausendfach menschliche Tragödien, die mit keinem Geld dieser Welt zu kompensieren sind (siehe auch Kolumne Seite 403). BASt/GLH