Motorradtouren für Ehemalige – Sicherungsschein erforderlich?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2011, Seite 388

In Deutschland müssen Reiseveranstalter den Teilnehmern an mehrtägigen Reisen einen sogenannten Sicherungsschein aushändigen. Gilt diese gesetzliche Vorschrift auch für Fahrschulen, wenn sie für ehemalige Kunden einen Tages-Ausflug oder eine mehrtägige Motorradausfahrt veranstalten?

Erinnern Sie sich noch? Urlauber konnten manchmal ihre im Voraus bezahlte Reise nicht antreten oder mussten am Ende ihres Urlaubs für ihre Heimreise noch einmal bezahlen, weil der Reiseveranstalter pleite gegangen war.

Schutz vor Insolvenz des Veranstalters

Um solche Überraschungen zu verhindern, erließ die EG 1990 eine Richtlinie, wonach jeder Reiseveranstalter sich gegen Zahlungsunfähigkeit versichern muss; die entsprechenden deutschen Bestimmungen enthält Paragraf 651k BGB. Der Sicherungsschein bestätigt den Abschluss einer Versicherung, die folgende Risiken decken muss:

  • Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen,
  • Kostenersatz für den Rücktransport der Kunden zum geplanten Endpunkt der Reise.

In der BGB-Informationspflichten-Verordnung (§ 9 in Verbindung mit Anlage 1) ist vorgegeben, wie ein Sicherungsschein auszusehen hat. Gegen Reiseveranstalter, die keinen Sicherungsschein aushändigen, kann nach § 147b Gewerbeverordnung ein Bußgeld bis zu 5.000 € verhängt werden.

Ausnahmen

Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist nicht erforderlich, wenn

  1. der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
  2. die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt,
  3. der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

Was gilt für Fahrschulen?

Bisher war davon auszugehen, dass Fahrschulen nicht betroffen sind, sofern sie nur gelegentlich und außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit der Fahrausbildung Ausfahrten oder Ausflüge für ihre ehemaligen Kunden anbieten. Neuerdings aber ist Vorsicht geboten, denn das Landgericht Freiburg urteilte in einem vergleichbaren Fall mit Spruch vom 25. November 2010 (Az.: 12 O 60/10) anders. Ein Zollbeamter im Vorruhestand hatte verschiedene mehrtägige Motorradtouren veranstaltet. Neben der Routenplanung übernahm er auch die Buchung der Übernachtungen. Weil er den Teilnehmern keinen Sicherungsschein aushändigte, wurde er von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Das ließ er sich nicht gefallen und zog vor Gericht.

Wer Hotelunterkünfte bucht, ist Reiseveranstalter!

Das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest: „Wird in einer Werbung für Motorradtouren neben der Organisation auch die Auswahl und Buchung der Hotelunterkünfte angekündigt, ist der Werbende Reiseveranstalter. Verlangt der Veranstalter eine Anzahlung, ohne dem Kunden einen Sicherungsschein zu übergeben, liegt ein (wettbewerbswidriger) Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel vor.“

Mit Sicherungsschein auf Nummer sicher

Wie erwähnt, eintägige Veranstaltungen ohne Übernachtung sind unproblematisch. Wer aber mehrtägige Veranstaltungen durchführen und nicht das Risiko eines hohen Bußgelds oder einer Abmahnung in Kauf nehmen möchte, tut gut daran, eine Insolvenzversicherung abzuschließen und den Teilnehmern einen gültigen Sicherungsschein auszuhändigen.

Es geht aber auch einfacher: Man empfiehlt ein Hotel und überlässt die Buchung dem einzelnen Teilnehmer.

Wie findet man Anbieter?

Mit dem Suchwort „Sicherungsschein“ lassen sich zahlreiche Versicherungsgesellschaften „googeln“, die zu moderaten Preisen eine Insolvenz-Versicherung samt der Sicherungsscheine anbieten.

Informationen ins Forum stellen

Schön wäre es im Übrigen auch, wenn Verbandsmitglieder, die bereits Erfahrung mit Sicherungsscheinen und den Leistungen einzelner Anbieter haben, diese Informationen im InternetForum des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. (https://portal.intraworlds.com/flvbw) allen interessierten Mitgliedern zur Verfügung stellen würden.

Jochen Klima