Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 378 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
379 EDITORIAL: Ausbildungsnomaden
382 Nachrichten - Kurz und aktuell: Bundesvereinigung: Verjüngung eingeleitet / Wenn die Kfz-Versicherung bankrott geht / Unfallkosten 2009
384 Prüfungstermine: Bestellung, Absage, Gebührenschuldner
388 Motorradtouren für Ehemalige – Sicherungsschein erforderlich?
395 Ein Walkie-Talkie ist kein Mobiltelefon
397 Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl “95” vorzeitig eintragen lassen
399 Extrem zappelig und unaufmerksam – Wenn Fahrschüler unter ADHS leiden
403 KOLUMNE - G. L. Heiler: Junge Fahrer – Silberstreifen am Horizont
406 Fahrlehrerversicherung - Krankenversicherung: Die Private ist für jeden Geldbeutel erschwinglich
409 Anlage 11 FeV erweitert: Der US-Bundesstaat Maryland wurde neu aufgenommen
416 Gerichtsurteile: (1099) Kein Versicherungsschutz bei Nachtrunk / (1098) Ohne Verdacht keine Geschwindigkeitsaufnahme / (1097) Erkennbare Ausfallerscheinungen / (1096) Fahrverbot bei Verlust des Führerscheins / (1095) Radwegebenutzungspflicht / (1094) Parken auf Radweg – wann darf abgeschleppt werden? / (1093) Nutzungsausfall bei Oldtimern
Staatenliste Anlage 11 FeV erweitert: Der US-Bundesstaat Maryland wurde neu aufgenommen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2011, Seite 409
Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg:
Aufnahme des US-Bundesstaates Maryland in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns mitgeteilt, dass am 10. Mai 2011 nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat Maryland die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte. Pkw-Führerscheine (Klasse C) aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die deutsche Klasse B umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Marylands in die Anlage 11 zur FeV können im US-Bundesstaat Maryland ausgestellte Fahrerlaubnisse der Klasse C (Full Licenses und Provisional Licences, keine Learner’s Permit) ab sofort im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse B umgeschrieben werden.
Vor der Umschreibung kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24, Herr Carsten Schröder, Fax-Nr. 0461/316-2835) eine Auskunft der Maryland Motor Vehicle Administration bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden. Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des Führerscheins aus Maryland auszuhändigen. Der Führerschein aus Maryland ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das den Führerschein nach Maryland zurücksendet. Um entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert