Staatenliste Anlage 11 FeV erweitert: Der US-Bundesstaat Maryland wurde neu aufgenommen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2011, Seite 409

Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg:

Aufnahme des US-Bundesstaates Maryland in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns mitgeteilt, dass am 10. Mai 2011 nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat Maryland die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte. Pkw-Führerscheine (Klasse C) aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die deutsche Klasse B umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Marylands in die Anlage 11 zur FeV können im US-Bundesstaat Maryland ausgestellte Fahrerlaubnisse der Klasse C (Full Licenses und Provisional Licences, keine Learner’s Permit) ab sofort im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse B umgeschrieben werden.

Vor der Umschreibung kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24, Herr Carsten Schröder, Fax-Nr. 0461/316-2835) eine Auskunft der Maryland Motor Vehicle Administration bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden. Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des Führerscheins aus Maryland auszuhändigen. Der Führerschein aus Maryland ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das den Führerschein nach Maryland zurücksendet. Um entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert