Aktuelle News: Wann wird dein Handy zur Waffe? / Belgische Zustände

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März /2011, Seite 122

Wann wird dein Handy zur Waffe?

Wann wird dein Handy zur Waffe? Immer, wenn Du Auto fährst und es zugleich am Ohr hast! So einfach ist das und so tödlich. Im letzten Jahr kostete die Benutzung von Handys während der Fahrt 6000 Menschen das Leben und eine halbe Million wurde verletzt, weil die Fahrer durchs Telefon abgelenkt waren. Besonders gefährlich ist das Schreiben von SMS während der Fahrt, denn es kann die Reaktionen des Fahrers um bis zu 18 Prozent verzögern. Das reicht, um ein Stoppschild zu übersehen und auf der Kreuzung eine ganze Familie auszulöschen. WAS IMMER DU WÄHREND DER FAHRT SAGEN WILLST, KANN WARTEN! ES SEI DENN, DU WILLST DICH FÜR IMMER VON DIESER WELT VERABSCHIEDEN.“

So drastisch geht man in den US-Medien gegen den Handy-Missbrauch am Steuer vor. Besonders das weitverbreitete Texting while driving, also das Abfassen von Textnachrichten während des Fahrens, steht unter Beschuss, weil es immer wieder Ursache von sehr schweren Unfällen ist. In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Vorschrift, die Autofahrern das Benutzen des Handys verbietet. In einigen Staaten jedoch ist es untersagt und neuerdings geht die Polizei, zum Beispiel im Bundesstaat Georgia, gegen die Sünder vor. Freilich, manchmal fällt den Gesetzeshütern die Beweisführung auch dort nicht ganz leicht. Dabei kritisieren Sicherheitsexperten den angeblich zu großen Ermessensspielraum, den manche kommunale Polizeibehörde ihren Beamten bei der Verfolgung dieser Verstöße einräumt. GLH

Belgische Zustände

Die Europäischen Verträge, angefangen mit dem für Kohle und Stahl anno 1951 (Montanunion) bis Lissabon 2007 (Verfassung) waren und sind, auch wenn manche das bezweifeln wollen, ein Segen für unseren Kontinent. Umso wichtiger ist es, dass diese Übereinkommen und das daraus folgernde europäische Recht von allen beteiligten Staaten eingehalten werden. Darüber zu wachen ist Aufgabe der EU-Kommission. Die EG-Führerscheinrichtlinie ist geltendes europäisches Recht. Danach müssen Führerscheinbewerber eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, bevor sie selbstständig und ohne Begleitung Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Nicht so in Belgien: Dort macht man mit 18 eine theoretische Prüfung, nimmt 20 Stunden bei einer Fahrschule – schon geht’s für 18 Monate ganz alleine los. Von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien war bislang nichts zu hören, obwohl die Hüter des EU-Rechts dort zu Hause sind. Mehr dazu ab S. 160. GLH