Frühjahrssitzung des Beirats: Neues Recht und mehr

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2011, Seite 133

Am 12. Februar traf sich der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. in Korntal zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr. Die umfängliche Tagesordnung enthielt wiederum eine Fülle wichtiger Beratungspunkte und Informationen, die auch Stoff der kommenden Versammlungen der Kreisvereine sein werden.

Eingehend wurde der aktuelle Stand der Gesetzgebung behandelt. Einige der den Fahrlehrerberuf unmittelbar und mittelbar berührenden Rechtssetzungen sind mittlerweile abgeschlossen und verkündet. So etwa die Überführung von „Begleitetes Fahren mit 17“ in Dauerrecht und die Umsetzung der sog. dritten EG-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht. Die entsprechenden Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung können in zwei von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände neu herausgebrachten „blauen Heften“ nachgelesen werden.

Gespräch mit der TP-Leitung

Auch diesmal stand der TP-Leiter der TÜV SÜD Auto Service GmbH, Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, dem Beirat Rede und Antwort. Neben anderem wurden folgende Punkte behandelt:

  • Winterreifenregelung Aus dieser neuen Vorschrift der StVO kann sich für Fahrschulen die Folgerung ergeben, dass auf Grund den Wetterverhältnissen nicht angepasster Bereifung praktische Prüfungen nicht gefahren werden können. In diesen Fällen sind die Prüfgebühren der Fahrschule anzulasten.
  • Winterregelung Die mit der TP-Leitung getroffene Winterregelung für Zweiradprüfungen (s. FahrSchulPraxis Ausgabe 12/10, Seite 643) gilt weiterhin uneingeschränkt.
  • Online-Termine Bei Terminbestellungen online für Theorieprüfungen muss lediglich der Name des Bewerbers gemeldet werden. Wenn die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule vorliegt und auch die sonstigen Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann der Bewerber im Prüftermin selbst die Führerscheinklasse und Sprache festlegen, in der er geprüft werden will.

Signale für Änderungen des Fahrlehrergesetzes

Das Bundesverkehrsministerium ließ erkennen, dass in diesem Jahr die überfällige Überarbeitung des Fahrlehrerrechts in Angriff genommen werden soll.

Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Die zurzeit geltende Regelung bezieht sich auf Fahrer von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t zG. Jedoch hat der Bundesrat am Tag vor der Beiratssitzung eine weitere diesbezügliche Änderung des StVG in Angriff genommen. Nach der für dieses Frühjahr zu erwartenden Verabschiedung werden Inhaber des Führerscheins der Klasse B nach einer nur organisationsinternen Ausbildung und Prüfung berechtigt sein, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zG zu führen. Detaillierte Informationen zu diesen und weiteren wichtigen Themen bekommen die Mitglieder in der nächsten Versammlung ihres Kreisvereins.

Ralf Nicolai