Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 526 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
527 EDITORIAL: Sofortmaßnahmen am Unfallort als Fernkurs
530 Nachrichten - kurz und aktuell: ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer / Kindersitze in der Kritik
534 Gelbe Karte – Warnung für jugendliche Gewalttäter
537 Fahrzeugschaden in der Waschanlage – Zusatzspiegel besser abnehmen
538 Realisierung des Kraftverkehrsbinnenmarktes – GüKG und PBefG werden angepasst
540 Fahrerlaubnisrecht und anderes – Was hat sich seit 1999 geändert?
546 Klassiker Kärnten - Motorrad Total 2011
558 Wettbewerbsverstöße: Anonyme Anzeigen helfen nicht weiter!
560 Gebhard L. Heiler - IAA 2011: innovativer, optimistischer, elektrischer ...
569 Urteil zur Festlegung von Prüforten: Anspruch von Fahrschulen verneint
572 Gerichtsurteile: (2021) Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung / (2020) Öffentliche Verkehrszeichen auf Privatgelände / (2019) Schlecht erkennbarer Motorradfahrer / (2018) Im Zweifel gilt das Rücksichtnahmegebot / (2017) Nur „erhebliche“ Fahrzeugmängel zählen / (2016) Abschleppen vom Privatparkplatz / (2015) Verspätete Kaskoschadenanzeige / (2014) Sorgfalt beim Linksabbiegen
EDITORIAL: Sofortmaßnahmen am Unfallort als Fernkurs

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2011, Seite 527
Verehrte Leserinnen und Leser,
Deutschland schaffte 1986 die Ausbildung von Führerscheinbewerbern durch Laien ab. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass alle Fahranfänger auf der Grundlage einheitlicher Regeln und Standards von professionellen Fahrlehrern geschult werden. Dabei ist es Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörden, die Fahrschulen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu überwachen. Doch es gibt im Zusammenhang mit dem Führerscheinerwerb auch Pflichtkurse, die nicht überwacht werden.
Vor nunmehr 43 Jahren wurde für Führerscheinbewerber der Besuch eines Kurses über Grundkenntnisse in Erster Hilfe zur Pflicht. Damals schien der Gesetzgeber volles Vertrauen in die Hilfsorganisationen gesetzt zu haben, die Kurse ordnungsgemäß durchzuführen. Das würde erklären, warum auf eine Überwachung verzichtet wurde. Auf der Mitgliederversammlung 2009 des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. berichtete ein Kollege über gravierende Missstände bei der Durchführung der Kurse über Sofortmaßnahmen am Unfallort. Er sagte, bestimmte Anbieter beendeten diese Kurse oft schon nach zwei oder drei Stunden, obwohl eine Mindestdauer von vier mal 90 Minuten vorgeschrieben sei. Viele andere bestätigten diese Missstände. Trotz entsprechender Intervention nutzen diverse Anbieter solcher Kurse bis heute ihre absolute „Gestaltungsfreiheit“ und müssen sich nicht sorgen, kontrolliert zu werden. Inzwischen soll es die Teilnahmebescheinigung sogar schon nach „Besuch“ eines via Internet übermittelten Fernkurses geben. Wie man hört, schreiten die Behörden auch dagegen nicht ein. Sollten diese Kurse künftig nicht konsequent überwacht werden, um so wenigstens eine überwiegend korrekte Durchführung sicherzustellen, müssten die erforderlichen Kenntnisse in Sofortmaßnahmen am Unfallort Gegenstand einer Prüfung werden. Kommt keines von beidem, sollte man den Pflichtbesuch der Kurse abschaffen, denn bei der heute weithin herrschenden Laxheit der Durchführung erfüllen sie ihren Zweck definitiv nicht.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe