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Aktuelle News: ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer / Kindersitze in der Kritik

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2011, Seite 530

ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung tritt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) dafür ein, neue kreative Wege für eine Weiterbetreuung von jungen Fahranfängern nach dem Führerscheinerwerb zu erproben. Dabei helfe auch ein Blick über die Grenzen in andere Länder, wo Mehrphasenmodelle vor und nach der Fahrprüfung positive Ergebnisse zeigen. Das deutsche Modell von freiwilligen Fortbildungskursen sei hingegen gescheitert, wie die BASt-Untersuchung zeige. Die wirklichen Problemfälle seien mit freiwilligen Nachschulungsmaßnahmen nicht erreichbar. Der ARCD teile die Auffassung von Experten, dass nur eine obligatorische Betreuung aller Fahranfänger helfen könne, gefährlicher Selbstüberschätzung entgegenzuwirken. Allerdings dürften verpflichtende Zusatzkurse nicht zu einer unzumutbaren Kostenbelastung führen. ARCD/GLH

Kindersitze in der Kritik

TÜV SÜD AUTOMOTIV hat unlängst im Auftrag der Fachzeitschrift „auto motor und sport“ einen Kindersitz-Crashtest durchgeführt, der zu „teilweise alarmierenden Resultaten“ führte. Obwohl alle getesteten Sitze den in der ECE R 44 definierten gesetzlichen Anforderungen entsprachen, erhielten nur fünf von neun getesteten Sitzen das Prädikat „empfehlenswert“. Bei einem Sitz versagte das Rückhaltesystem. TÜV SÜD: „Wer seine Kinder im Auto besser schützen möchte, sollte sich unbedingt über die Ergebnisse aktueller und unabhängiger Verbraucherschutz-Tests informieren, da diese in der Regel unter härteren Bedingungen testen, als in den Normen gefordert – so wie es jetzt auch im Test von auto motor und sport geschehen ist.“ Mangelnde Qualität trat besonders in einem Fall zutage: Bei einer Sitzschale hielt die Verriegelung der Isofix-Befestigung nicht stand, worauf die Schale im Test zum tödlichen Flugobjekt wurde. Auch einer Sitzerhöhung aus einem Baumarkt, die beim 51-km/h-Crash mit einer Verzögerung von 31 g (g = Erdbeschleunigung = 9,81 m/s2)* aufgrund nicht vorhandener Befestigungsmöglichkeit unter der Testpuppe durchgerutscht war, mussten die Tester den Segen verweigern. Dazu TÜV SÜD-Experte Dr. Lothar Wech: „Angesichts der Test-Ergebnisse drängt sich der Verdacht auf, dass einige Hersteller ihre Systeme exakt auf die Anforderungen der ECE R 44 entwickeln. Der Test zeigt aber, dass noch mehr für die Sicherheit der Kinder getan werden kann.“ Vor diesem Hintergrund führt TÜV SÜD seit 19 Jahren Kindersitz-Crashtests nach demselben Testaufbau durch. Die Kriterien liegen über den Anforderungen der ECE R 44/04. So werden beim TÜV SÜD-Test die Rückhaltesysteme auf der Fondbank einer verstärkten Karosserie montiert, die auf 51 km/h beschleunigt und mit mindestens 31 g verzögert wird. Gesetzlich gefordert sind Verzögerungen in einem Korridor von 20 bis 28 g. Weitere wichtige Hinweise gibt es im TÜV SÜD Tipp „Kinder im Auto: Wie werden sie richtig gesichert?“ Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.tuev-sued.de im Privatkunden-Bereich Auto & Fahrzeuge > Tipps von TÜV SÜD zum Download. TÜV SÜD/GLH

 

ECE R 44/04: Geprüft und zugelassen gemäß ECE R 44 (”04“ bzw. ”03“ ist der heutige Stand)

Universal: Auf das Fahrzeug bezogene Eignung; hier für fast alle Pkw und Sitze

15-25 kg: Auf das Kind bezogene Eignung; hier für Körpergewichte von 15-25 kg

E1: Nach ECE-Vorgabe in Deutschland (”1“) geprüft

03101001: Prüfnummer (”04“ bzw. ”04“ am Anfang kennzeichnet den heutigen Stand)

Teddy&Co GmbH: Name des Herstellers

* Berichtigt nach Drucklegung