Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 526 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
527 EDITORIAL: Sofortmaßnahmen am Unfallort als Fernkurs
530 Nachrichten - kurz und aktuell: ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer / Kindersitze in der Kritik
534 Gelbe Karte – Warnung für jugendliche Gewalttäter
537 Fahrzeugschaden in der Waschanlage – Zusatzspiegel besser abnehmen
538 Realisierung des Kraftverkehrsbinnenmarktes – GüKG und PBefG werden angepasst
540 Fahrerlaubnisrecht und anderes – Was hat sich seit 1999 geändert?
546 Klassiker Kärnten - Motorrad Total 2011
558 Wettbewerbsverstöße: Anonyme Anzeigen helfen nicht weiter!
560 Gebhard L. Heiler - IAA 2011: innovativer, optimistischer, elektrischer ...
569 Urteil zur Festlegung von Prüforten: Anspruch von Fahrschulen verneint
572 Gerichtsurteile: (2021) Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung / (2020) Öffentliche Verkehrszeichen auf Privatgelände / (2019) Schlecht erkennbarer Motorradfahrer / (2018) Im Zweifel gilt das Rücksichtnahmegebot / (2017) Nur „erhebliche“ Fahrzeugmängel zählen / (2016) Abschleppen vom Privatparkplatz / (2015) Verspätete Kaskoschadenanzeige / (2014) Sorgfalt beim Linksabbiegen
Fahrzeugschaden in der Waschanlage – Zusatzspiegel besser abnehmen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2011, Seite 537
An Autowaschanlagen wird darauf hingewiesen, dass Anbauteile, Antennen etc. abgenommen werden sollen. Aber gilt das auch für die zusätzlichen Außenspiegel am Fahrschul-Pkw?
Paragraf 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz verlangt: „Der Fahrlehrer muss in der Lage sein, alle wesentlichen Verkehrsvorgänge hinter dem Fahrzeug über Spiegel zu beobachten.“ Deshalb sind fast alle zur Ausbildung verwendeten Pkw mit zusätzlichen Außenspiegeln ausgerüstet, die im Regelfall an den serienmäßigen Außenspiegeln befestigt sind.
Zusatzspiegel verursacht Lackschaden
Kollege Imprudens fuhr eines Morgens durch eine Waschstraße in Stuttgart. Durch den Druck einer der großen rotierenden Bürsten löste sich der Zusatzaußenspiegel und verursachte einen Lackschaden in Höhe von 150 Euro.
Betreiber der Waschanlage lehnt Anspruch ab
Daraufhin schrieb Imprudens dem Betreiber der Waschanlage und verlangte den Ersatz der Reparaturkosten. Einige Tage später bekam er Antwort vom Anwalt der Gegenseite. Der wies den Anspruch zurück und verwies auf den an der Einfahrt zur Waschanlage angebrachten Hinweis, wonach sämtliche Anbauteile abzunehmen seien. Da Imprudens den Zusatzaußenspiegel nicht abgenommen habe, sei er für den entstandenen Schaden verantwortlich und müsse seine Reparaturkosten selbst tragen.
Anwalt rät von Klageerhebung ab
Nun schaltete Imprudens selbst einen Anwalt ein. Dieser riet von einer Klageerhebung ab, da er die Erfolgschancen als äußerst gering einschätzte. Imprudens hat bei seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Schon deshalb hätte sich ein Prozess nicht gelohnt.
Spiegel besser abnehmen
Somit blieb Imprudens auf den Reparaturkosten sitzen. Dazu kam noch eine durchaus glimpfliche Honorarrechnung (€ 50) seines Anwalts. Für ihn ist nun klar, dass er bei künftigen Fahrten durch Waschstraßen seine zusätzlichen Außenspiegel abnehmen wird.
JK