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475 EDITORIAL Prüfungsfahrt: Verantwortung und Feedback
478 Nachrichten - Kurz und aktuell: 0,0 Promille: Die Jugend ist doch anders! / Sind 45 Minuten für die Pkw-Prüfung noch zeitgemäß?
480 Fahrlehrerrecht: Freie Fahrt für „freie Mitarbeiter“?
484 Steuerhinterziehung – Wenn Fahrschulen geschätzt werden
488 Elektronische Rechnungen – Vereinfachung seit 1. Juli 2011
490 Auffahrunfall: Das Fahrschulschild schützt
492 Pedelecs im Verkehrsrecht – Kraftfahrzeug oder Fahrrad?
496 BE-Anhänger im Ausbildungsbetrieb – Reifen, Anhängerkupplungen etc.
504 Fahrerassistenzsysteme: Über eigene Prüfungserfahrungen
518 Gerichtsurteile: (2013) Fahrradfahren darf nicht verboten werden / (2012) Verwaltungsgebühren für Abschleppmaßnahmen / (2011) Sturz eines Radfahrers / (2010) Gebührenrückerstattung der Autobahnmaut / (2009) Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten / (2008) Keine Gebühren für Darlehenskonto / (2007) Grenze der Schmähkritik wird nicht überschritten
Aktuelle News: 0,0 Promille: Die Jugend ist doch anders! / Sind 45 Minuten für die Pkw-Prüfung noch zeitgemäß?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2011, Seite 478
0,0 Promille: Die Jugend ist doch anders!
Oft waren es selbsternannte „Jugendversteher“, die über Jahre hinweg vom Probeführerschein und erst recht vom 0,0-Promille-Gesetz für junge Fahrerinnen und Fahrer abrieten. Zweierlei Recht für volljährige Menschen passe nicht in einen Rechtsstaat, man dürfe die Jungen nicht durch zu viele Restriktionen vor den Kopf stoßen, Überzeugungsarbeit sei erfolgversprechender als Beschränkung. So etwa klangen die oft weniger sachlich als politisch inspirierten Gegenpositionen. Jetzt, vier Jahre nach Einführung von 0,0-Promille für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Wirkung des Alkoholverbots. Danach hat sich „das Alkoholunfallgeschehen von Fahranfängern deutlich verbessert“. Die Anzahl der Unfallbeteiligten Fahranfänger mit einem BAK-Wert von mindestens 0,3 Promille ist im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Verbots um 15 Prozent zurückgegangen. Zugleich zeigt die Studie eine hohe Akzeptanz des Verbots bei den jungen Fahrerinnen und Fahrern (95%). Letzteres zeigt einmal mehr: Die Jugend tickt oft ganz anders, als es „Experten“ zu wissen glauben. Aus der Studie kann laut BASt gefolgert werden, dass die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in dieser Zielgruppe geleistet“ hat. Indes, die guten Nachrichten aus der BASt machen nachhaltige Überzeugungsarbeit gegen Alkohol und Drogen hinterm Lenkrad keineswegs überflüssig. Neben der Familie und der Schule ist hier vor allem auch die Fahrschule gefordert. BASt/GLH
Sind 45 Minuten für die Pkw-Prüfung noch zeitgemäß?
Die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 brachte erstmalig die Bestimmung: „Bei der Prüfungsfahrt darf die reine Fahrzeit 30 Minuten nicht unterschreiten …“ (§ 11 Absatz 2 StVZO – alt). Das galt unterschiedslos für alle Führerscheinklassen. Differenzierte Prüfungszeiten nach Klassen kamen erst mit der „Fünften Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 1985“. Danach betrug die Prüfungszeit für die Klasse 3 (heute Klasse B) ab 1. Oktober 1987 mindestens 45 Minuten. Das liegt nun 24 Jahre zurück. Seltsam ist dabei, dass die aktuelle Prüfungsrichtlinie hinsichtlich der Mindestdauer der „reinen Fahrzeit“ um fünf Minuten hinter dem schon 1979 als notwendig erachteten Zeitbedarf zurückbleibt. Es ist absolut unnötig, hier die Statistiken über die Zunahme des Straßenverkehrs in den letzten 32 Jahren zu bemühen. Denn Fahrlehrer und Prüfer wissen längst, dass es, namentlich in den Ballungsgebieten, außerordentlich schwierig, oft sogar unmöglich ist, die in Anlage 7 zu § 17 FeV und in der Prüfungsrichtlinie für die Klasse B aufgeführten Prüfungsinhalte in 45 Minuten unterzubringen. Unter der mittlerweile erheblich zu knappen Zeit leidet vor allem der außerörtliche Prüfungsteil. Noch nicht sehr lange her, habe ich als „Beifahrer“ einer realen Prüfung erlebt, wie ein bestorganisierter, absolut ortskundiger Prüfer an einem relativ verkehrsschwachen Vormittag eine den Vorstellungen des Gesetzgebers adäquate Strecke zu fahren suchte. Obwohl wir nicht im Weichbild von Stuttgart, sondern in einem Vorort starteten, waren wir nach Identitätsprüfung, Entgegennahme und Prüfung der Ausbildungsbescheinigung, fahrtechnischer Vorbereitung, Sicherheitskontrolle und Grundfahraufgaben volle 42 Minuten in sog. „reiner Fahrzeit“ unterwegs. Der Prüfling fuhr flott, und wir hatten keinen Stau. Inhaltlich war das eine ganz normale Prüfung: Wohngebiet mit Rechts vor Links, Dreißiger-Zone, schwieriges außerörtliches Einfahren in eine Vorfahrtstraße, Landstraße mit Linksabbiegen bei schnellem Gegenverkehr, Autobahn von einer Anschlussstelle zur nächsten und schließlich noch kurz zwei Magistralen Stuttgarts. Das, wie gesagt, alles unter optimalen Bedingungen und unter der Regie eines veritablen Könners. Nach einer solchen Prüfung kommt man auch als Altfahrlehrer ins Grübeln. Da drängt sich vor allem die Frage auf: Können heute, 24 Jahre nach der letzten „Kalibrierung“ der Prüfungszeit, 45 Minuten Gesamtzeit und davon „mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit“ noch eine aufschlussreiche Prüfung der Klasse B (die ja eine Art Grundfahrerlaubnis ist) gewährleisten? GLH