Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
179 EDITORIAL: Transparenz für die Theorieprüfung!
182 Nachrichten kurz und aktuell: HU-Reform / Verscherbelt?
188 Regionalversammlungen 2012
192 Zum 4. Mal in Berlin: Deutscher Fahrlehrerkongress – Berlin lockt! Sind Sie dabei? Termin: 26. und 27.10.2012
194 Ich schaff's nicht mehr! Was tun bei unerwartetem Run?
198 Günter Rau: Fahrlehrer als 'freie Mitarbeiter' - Arbeiter als Lohnsklaven
199 Überführung eines Kfz ins Ausland - Geht das mit rotem Kennzeichen?
202 Datenschutz in der Fahrschule: Verpflichtung der Mitarbeiter
209 Gebhard L. Heiler: Fahrlehreranwärter - Nutzlose Führerscheine for ever?
215 OVG zum Führerscheintourismus: Urteile wegen Scheinwohnsitzen
216 Umtausch alter Führerscheine: Nachträglicher Eintrag der Klasse T?
218 Gerichtsurteile: (2064) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte / (2063) Kein Verlust von Lebensfreude / (2062) Haschischkonsumenten droht Führerscheinentzug / (2061) Grenzen der Schadenregulierung / (2060) Gewährleistung muss sein / (2059) Gewinnermittlung über 'Anlage EÜR' / (2058) Mofa-Verbot für Volljährigen
EDITORIAL: Transparenz für die Theorieprüfung!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2012, Seite 179
Verehrte Leserinnen und Leser,
verantwortungsbewusste Fahrlehrer stellen ihre Fahrschüler erst nach eingehender Unterrichtung und sorgsamen Vorprüfungen zur theoretischen Prüfung vor. Trotzdem geht es mitunter schief. Dann möchte der Fahrlehrer gerne wissen, woran es haperte, wo noch tiefer geschürft werden muss. Zurzeit erfährt der Fahrlehrer das nicht, weil der Prüfling vom Prüfer lediglich eine Ergebnismeldung bekommt. Aus dieser geht zwar hervor, in welchen Themenbereichen Fehler gemacht wurden, nicht aber eindeutig, welche Fragen falsch beantwortet wurden. Fehler in der Theorieprüfung haben ihre Ursache meist nicht in mangelndem Wissen. Viel häufiger resultieren sie aus einem falsch verstandenen Text oder dem Überlesen eines Wortes. Das kann der Fahrlehrer aber nur erkennen, wenn er die konkrete Frage und die falschen Antworten sieht. Solange die Prüfung auf Papier stattfand, konnten Fahrlehrer und Prüfling den Prüfungsbogen gemeinsam einsehen. Seit Einführung der PC-Prüfung ist das nicht mehr möglich. Offiziell wird das mit der Sorge begründet, Prüflinge könnten im Auftrag von Dunkelmännern absichtlich ganze Bogen falsch beantworten, um so zum Zwecke der Manipulation die Zusammenstellung der Fragen auszuspionieren. Deshalb sollen Prüflinge über falsch beantwortete Fragen erst dann wieder unterrichtet werden, wenn die Anordnung der Fragen für jeden Schüler individuell nach den Vorgaben der Prüfungsrichtlinie erfolgt. Nach meiner Kenntnis ist die Programmierung dafür bereits abgeschlossen. Warum wird mit der Umsetzung noch immer gewartet? Die theoretische Fahrprüfung ist weit und breit die einzige öffentliche Prüfung, bei der Prüflinge und Lehrer über gemachte Fehler im Dunkeln tappen. Damit sollte man uns Fahrlehrern die Arbeit nicht länger erschweren.
Mit besten Grüßen
Peter Tschöpe