Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
179 EDITORIAL: Transparenz für die Theorieprüfung!
182 Nachrichten kurz und aktuell: HU-Reform / Verscherbelt?
188 Regionalversammlungen 2012
192 Zum 4. Mal in Berlin: Deutscher Fahrlehrerkongress – Berlin lockt! Sind Sie dabei? Termin: 26. und 27.10.2012
194 Ich schaff's nicht mehr! Was tun bei unerwartetem Run?
198 Günter Rau: Fahrlehrer als 'freie Mitarbeiter' - Arbeiter als Lohnsklaven
199 Überführung eines Kfz ins Ausland - Geht das mit rotem Kennzeichen?
202 Datenschutz in der Fahrschule: Verpflichtung der Mitarbeiter
209 Gebhard L. Heiler: Fahrlehreranwärter - Nutzlose Führerscheine for ever?
215 OVG zum Führerscheintourismus: Urteile wegen Scheinwohnsitzen
216 Umtausch alter Führerscheine: Nachträglicher Eintrag der Klasse T?
218 Gerichtsurteile: (2064) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte / (2063) Kein Verlust von Lebensfreude / (2062) Haschischkonsumenten droht Führerscheinentzug / (2061) Grenzen der Schadenregulierung / (2060) Gewährleistung muss sein / (2059) Gewinnermittlung über 'Anlage EÜR' / (2058) Mofa-Verbot für Volljährigen
Aktuelle News: HU-Reform / Verscherbelt?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2012, Seite 182
HU-Reform
Bis vor wenigen Tagen war unklar, ob die seit einiger Zeit geplante, aber zunächst am Bundesrat gescheiterte Reform der Hauptuntersuchung (HU) überhaupt kommen würde. Dass bei stark überzogenem Prüfungszyklus die neue Plakette nicht mehr zurückdatiert werden sollte, traf bei einem beachtlichen Teil der Autofahrer und vielen Sicherheitsexperten nicht auf Gegenliebe. Sie glauben, damit werde der technischen Verwahrlosung von Kraftfahrzeugen Vorschub geleistet. Nun hat der Bundesrat der Reform doch noch seinen Segen erteilt. Allerdings mit der Maßgabe, dass bei mehr als zwei Monaten Überziehung eine um 20 Prozent höhere Gebühr fällig ist. Neu ist, dass künftig jede HU mit einer Probefahrt beginnt. Eine Verbesserung der künftigen HU ist darin zu sehen, dass alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool arbeiten, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Für den Fahrzeughalter ein Vorteil, denn im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher. Werden beispielsweise Fehler an der Beleuchtung festgestellt, bekommt der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, um was es sich im Einzelnen handelt. Das erleichtert die Erteilung des Reparaturauftrags. GLH
Verscherbelt?
Seit einigen Wochen liegt der Redaktion der FahrSchulPraxis ein von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Eckpunktepapier zur Reform des Fahrlehrerrechts vor. Man müsse dieses Papier, so ein Insider, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer durchgreifenden Änderung des Berufsrechts der Fahrlehrer begreifen. Mehr als das ist es nicht, kann es auch nicht sein. Denn bei näherem Besehen treten Widersprüche zutage, wie sie sonst in offiziellen Papieren selten enthalten sind. Man sollte es statt Eckpunktepapier besser Non-Paper nennen. Diesen Terminus verwenden gewitzte Leute, wenn sie nach einem Brainstorming alles, auch den geschwätzten Nonsens, aufzeichnen. Damit soll nicht gesagt sein, in dem aus einem Stuttgarter Ministerium stammenden Paper stünden nur Faxen. Aber einiges Unausgegorene kommt darin schon vor. Einerseits soll entbürokratisiert werden, andererseits aber der Aufzeichnungs- und Überwachungsaufwand steigen. Warum? Weil es künftig erlaubt sein soll, Fahrschüler zu verscherbeln. Das Paper nennt das freilich nicht so, sondern spricht verschämt von „Vergabe von Aufträgen zur Fahrschulausbildung an sogenannte 'Kooperationsfahrschulen'“. Diese Transaktionen sollen besonders überwacht werden, was „hinzunehmen“, sei. Was eine „Kooperationsfahrschule“ ist, lässt das Paper offen. Gemeint sind wohl Subunternehmer, die sich der Generalunternehmer hält, weil der in einer bestimmten Klasse selbst gar nicht ausbilden darf, vielleicht auch nicht will, sondern lieber gegen Provision vermittelt. Wird solches Zeug neuerdings tatsächlich in Baden-Württemberg ersonnen, wo wir doch sonst so gut auf unser „Sach“ aufpassen? Mal sehen, was daraus wird. Vielleicht müssen die badischen und schwäbischen Fahrlehrer mal wieder richtig auf die Barrikaden gehen, so wie Anfang der Siebziger, als uns die einseitigen Pflichten des neuen Fahrlehrergesetzes ganz und gar nicht passten. GLH