EDITORIAL: FeV - Mehr auf den Regionalversammlungen

Peter Tschöpe, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2012, Seite 411

Verehrte Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe dominiert die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Wir bringen nicht nur die geänderten Verordnungstexte, sondern kommentieren sie teilweise auch. Wir gehen dabei vor allem auf die aus unserer Sicht noch offenen Fragen ein. Während dieser Arbeit überraschte uns Post aus Brüssel. Es ist der Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie. Dieser sieht neben Schlüsselzahlen für eine EG-weite Dokumentation von Berechtigungen und Besitzstandsregelungen auch wichtige Änderungen bezüglich des Automatikeintrags für die Nutzfahrzeugklassen und zu den Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen der Klasse A vor. Für diese Motorräder soll die Motorleistung von heute mindestens 40 kW auf künftig mindestens 50 kW steigen und die Leermasse mindestens 180 kg betragen (Anlage 7 FeV aktuell: 44 kW, keine Angabe zur Leermasse).

Fünf Monate vor dem Inkrafttreten umfassender fahr-erlaubnisrechtlicher Änderungen stehen wichtige Regelungen noch immer aus. So lange wie diesmal waren Führerscheinbewerber, Fahrschulen, Behörden und Führerscheininhaber noch nie im Unklaren darüber geblieben, was am Stichtag wirklich Sache sein wird.

Damit Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Kunden dennoch umfassend informieren und beraten können, werden wir Sie auf den Regionalversammlungen im Oktober über den dann aktuellen Stand der Verordnungsgebung eingehend informieren. Wir laden dazu alle Verbandsmitglieder und die bei den Verbandsfahrschulen beschäftigten Kolleginnen und Kollegen herzlich ein. Darüber hinaus bieten wir zu diesem Thema spezielle Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrschulbüros an.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe