Sterbekasse STOCK – eine wichtige Hilfe: Öffnung brachte neue Mitglieder

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2012, Seite 417

Stirbt ein Verbandsmitglied, zahlen die anderen Mitglieder 10 € an die Sterbekasse des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Die daraus entstehende Summe, zurzeit rd. 5.800 €, wird schnell und unbürokratisch an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Diese solidarische Hilfe hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die im Sommer 2011 beschlossene Änderung der Satzung zur Anhebung des Beitrittsalters sowie die vom Beirat beschlossene außerordentliche Öffnung haben der Sterbekasse einen Mitgliederzuwachs gebracht.

Die Änderungen wirkten sich im letzten Quartal 2011 und in der ersten Jahreshälfte 2012 aus. Insgesamt sind in diesem Zeitraum 29 Verbandsmitglieder in die Sterbekasse eingetreten. Die außerordentliche Öffnung der Sterbekasse für Verbandsmitglieder bis 50 Jahre brachte 19 Neuzugänge, die Anhebung des Beitrittsalters von 35 Jahre auf 40 Jahre weitere vier. Die übrigen drei neuen Mitglieder waren beim Eintritt in die Sterbekasse unter 35 Jahre alt. Wichtig ist, dass auch künftig möglichst viele junge Kolleginnen und Kollegen beim Eintritt in den Verband auch gleich Mitglied der Sterbekasse werden. Hier ist noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Von den letzten 26 Neuzugängen zum Verband haben leider 19 der Aufnahme in die Sterbekasse ausdrücklich widersprochen.

Peter Tschöpe

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Info: Die Sterbekasse wurde im November 2017 für neue Mitglieder geschlossen.