Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 634 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
635 EDITORIAL: 2012 – Ein ereignisreiches Jahr
638 Kurz und aktuell: 2012 wieder weniger Verkehrstote? / Falschfahrer
640 4. Deutscher Fahrlehrerkongress: Mit dem Verband in Berlin
644 TÜV-Gebühren ab 19.01.2013: Nur kleine Auf-, aber auch Abschläge
652 Änderungen der FZV – Alte Kennzeichen leben auf
655 Feuerwehrführerschein - Zweite Fahrberechtigungsverordnung: Nur ehrenamtliche Kräfte begünstigt
672 Ausländische Fahrlehrerscheine: Hessischer VGH bestätigt Verwaltungspraxis (VGH-Urteil)
680 Gerichtsurteile: (2123) Kollision mit einsteigendem Fußgänger / (2122) Ein leichtsinniger Fußgänger / (2121) Verkehrsverstoß bei Probefahrt / (2120) Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung / (2119) MPU für Radfahrer / (2118) Fehlende Kfz-Herstellergarantie / (2117) Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkauf / (2116) Sittenwidriger Arbeitslohn
Feuerwehrführerschein - Zweite Fahrberechtigungsverordnung: Nur ehrenamtliche Kräfte begünstigt
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2012, Seite 655
Das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23.06.2011 hat die Bundesländer zum Erlass erweiterter Fahrberechtigungsverordnungen ermächtigt.
Die baden-württembergische Landesregierung hat davon Gebrauch gemacht: Die Fahrberechtigungsverordnung vom 18.01.2011 wurde aufgehoben und durch die Zweite Fahrberechtigungsverordnung vom 23.10.2012 ersetzt.
Diese lässt zum einen die Erteilung von Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge und Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von maximal 7.500 kg zu. Zum anderen ist der Kreis der begünstigten Personen auf ehrenamtlich tätige Mitglieder der privilegierten Organisationen beschränkt. Die Zweite Fahrberechtigungsverordnung ist am 01.12.2012 in Kraft getreten.
Die Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Zweite Fahrberechtigungsverordnung) vom 23. Oktober 2012 sowie weitere Informationen dazu finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2012, ab Seite 655 ...
oder