Feuerwehrführerschein - Zweite Fahrberechtigungsverordnung: Nur ehrenamtliche Kräfte begünstigt

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2012, Seite 655

Das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23.06.2011 hat die Bundesländer zum Erlass erweiterter Fahrberechtigungsverordnungen ermächtigt.

Die baden-württembergische Landesregierung hat davon Gebrauch gemacht: Die Fahrberechtigungsverordnung vom 18.01.2011 wurde aufgehoben und durch die Zweite Fahrberechtigungsverordnung vom 23.10.2012 ersetzt.
Diese lässt zum einen die Erteilung von Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge und Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von maximal 7.500 kg zu. Zum anderen ist der Kreis der begünstigten Personen auf ehrenamtlich tätige Mitglieder der privilegierten Organisationen beschränkt. Die Zweite Fahrberechtigungsverordnung ist am 01.12.2012 in Kraft getreten.

Die Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Zweite Fahrberechtigungsverordnung) vom 23. Oktober 2012 sowie weitere Informationen dazu finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2012, ab Seite 655 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels im PDF-Format über diesen Link im internen InternetForum.

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...