FSG/TTVA mbH Seminar: Die brandneuen Rechtsänderungen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2012, Seite 676

nach § 33a Absatz 1 FahrlG

In der Bundesratssitzung vom 14.12.12, also nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis, wurden die letzten Entscheidungen zu den am 19. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderungen des Fahrerlaubnisrechts und angrenzender Rechtsgebiete getroffen. Die Neuerungen sind für Fahrlehrer und Fahrschulen äußerst bedeutsam.

Deshalb bietet die FSG/TTVA mbH zu diesem Thema ein eintägiges Spezialseminar an, das nach § 33a Absatz 1 FahrlG anerkannt ist. Somit haben auch alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht an den Regionalversammlungen teilnehmen konnten oder die in diesem Jahr nicht für die turnusgemäße 3-tägige Weiterbildung anstehen, die Möglichkeit, sich umfassend und topaktuell über die Änderungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), der Prüfungsrichtlinie (PrüfRL) und anderer Gesetze und Verordnungen zu informieren. Weitere Themen werden an diesem Tag u.a. auch die Änderung der StVO und der „Feuerwehrführerschein“ sein.

Inhalte: 

•6., 7. und 8. FeV-Änderungsverordnung
•Neuerungen in den Führerscheinklassen
•Neue Vorschriften der Ausbildung und Prüfung
•Änderungen bei den Prüfungsfahrzeugen
•Übergangsregelungen 
•Änderung des StVG: Neues Punktsystem
•2. Fahrberechtigungsverordnung (Feuerwehrführerschein)
•Änderungen der StVO zum 01.04.2013
 u.v.m.

Dozenten: 

Ralf Nicolai, 3. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
und
Jochen Klima, 2. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Termin/Ort/Gebühr:

10. Januar 2013,
Beginn 8.30 Uhr
in Korntal-Münchingen

Gebühr

Verbandsmitglieder: € 160
Nichtmitglieder: € 210
(jeweils zzgl. MwSt.)

Anmeldeformular (PDF) ...

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