Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 54 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
55 EDITORIAL: Geschäfte mit Groupon & Co.?
58 Nachrichten kurz und aktuell: Unwort Radarfalle / Bundestag: Parteien äußern sich unterschiedlich zum Fahrlehrerberuf
60 Einladung zur Mitgliederversammlung in Friedrichshafen (Termin 28.04.2012)
66 Fahrlehrerausbildungsstätten: Neuer Rekord im Verzeichnis – Qualität im Sinkflug
78 Private Pkw-Nutzung: Neues, vereinfachendes BFH-Urteil
87 Tagesnachweise elektronisch archivieren: Fahrlehrer muss unterschreiben
89 Neue Reifenkennzeichnung: Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung etc.
95 In Memoriam: George R. Hensel
96 Schrottautos: Verschenken kann teuer werden
98 Gerichtsurteile: (2050) Auffahrunfall auf der Autobahn / (2049) Reifenbrand / (2048) Aufsichtspflicht über fünfjährigen Radfahrer / (2047) Zeitablauf schützt vor Fahrverbot / (2046) Nutzungsausfall für Unfallwagen / (2045) Keine Sperre bei Streit über Telefonrechnung / (2044) Keine Ansparabschreibung für Software / (2043) Vor Kündigung steht Abmahnung
EDITORIAL: Geschäfte mit Groupon & Co.?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2012, Seite 55
Verehrte Leserinnen und Leser,
für manche Fahrschulen scheint es gegen rückläufigen Zuspruch nur ein Rezept zu geben: Dicke Rabatte! Heutzutage werden Nachlässe oft nicht mehr qua Schaufenster oder Gazetten, sondern über Internetportale wie Groupon verkündet. Immerhin steht das Web für weite Verbreitung. Und offensichtlich werden die Angebote auch genutzt. Der Dreh geht so: Man schnürt ein Paket, bestehend aus Grundbetrag, Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung, zwölf Sonderfahrten und zehn Fahrstunden. Der Packen wird mit 50 Prozent Rabatt verkauft. Der Fahrschüler in spe zahlt den entsprechenden Betrag an Groupon und erhält dafür einen Gutschein über eben diese Leistungen. Löst er diesen bei der Anmeldung ein, bekommt die Fahrschule etwa die Hälfte von der Hälfte, der Rest gehört von vornherein Groupon. Für Fahrstunden, die nicht im Paket enthalten sind, muss der Kunde den Normalpreis bezahlen – sofern er es kann, was zweifelhaft ist. Denn oft sind es Kunden, die mit Ach und Krach gerade noch den Gutschein stemmen konnten. Die so – vielleicht – erreichte Steigerung der Anmeldungen führt über kurz oder lang in den Ruin. Es ist nichts anderes, als was uns die Parabel von der Eierfrau lehrt: Sie hat, fasziniert vom großen Umsatz, ihre Eier immer unter Gestehungspreis verkauft und staunte, als sie plötzlich bankrott war.
Groupon & Co. wird das freilich nicht passieren, denn die machen ihr Geld bei geringen Kosten relativ leicht und sicher.
Seriöse Fahrschulen lassen sich auf so miserable Geschäfte nicht ein. Außer für ihre qualifizierte Erstausbildung nutzen sie ihre Kompetenz für die Erschließung neuer Marktsegmente. Damit haben diese Betriebe gute Aussichten auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Auf diesem Weg können sie auf die volle Unterstützung ihres Verbandes zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschöpe