Tagesnachweise elektronisch archivieren: Fahrlehrer muss unterschreiben

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2012, Seite 87

Tagesnachweise dürfen seit einiger Zeit auch elektronisch archiviert werden. Ausdrucke sind nur noch erforderlich, soweit Prüfer des Treuhandvereins diese bei der Fahrschulüberwachung sehen wollen. Müssen auf dem Ausdruck auch Unterschriften erscheinen?

Nach § 18 Absatz 2 Fahrlehrergesetz muss der Fahrschulinhaber oder der verantwortliche Leiter für jeden Fahrlehrer Tagesnachweise führen. Nach Paragraf 6 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) können Tagesnachweise auch als Ausdruck aus einer Datenverarbeitungsanlage erstellt werden. Darauf gestützt hat das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) mit Erlass vom 22.07.2011 (siehe FahrSchulPraxis 8/2011, S. 451) das elektronische Archivieren der Tagesnachweise gestattet. Die Einsparung von vielen Tausenden Seiten Papier kommt dem Bürokratieabbau und der Umweltschonung entgegen.

Unterschrift des Fahrschülers

Nach § 6 Absatz 2 Satz 2 DV-FahrlG sind die Tagesnachweise vom Fahrschüler bezüglich seiner Ausbildung „gegenzuzeichnen oder sonst zu bestätigen“. Das lässt zwei Varianten zu: Unterschrift auf Papier oder elektronische Unterschrift auf dem Display eines entsprechenden Gerätes (Klein-PC o.Ä.). Die zahlreichen Anbieter von Verwaltungssoftware für Fahrschulen halten dafür unterschiedliche Programme vor, die sicherstellen, dass die elektronisch erfasste Unterschrift des Schülers auf dem Ausdruck erscheint.

Unterschrift des Fahrlehrers, Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters

In der zitierten Vorschrift heißt es weiter: „Der Tagesnachweis ist vom Inhaber der Fahrschule oder vom verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebs und vom Fahrlehrer zu unterschreiben“. Somit gibt es für die elektronische Erfassung der Unterschriften von Fahrschulinhaber und Fahrlehrer bis dato keine Rechtsgrundlage. Auch gibt es nach den Informationen des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. bis heute kein Fahrschulverwaltungsprogramm, mit dem auch diese beiden Unterschriften elektronisch geleistet werden können.

Unterschriften erst bei der Überwachung?

Nach § 18 FahrlG ist der Tagesnachweis täglich zu führen. In den einschlägigen Kommentaren wird diese Vorschrift so interpretiert, dass der Tagesnachweis am jeweiligen Ausbildungstag (Dauer, Fahrlehrerrecht, 1. Auflage, Seite 196, Randziffer 14), spätestens jedoch am Folgetag (Bouska, Fahrlehrerrecht, 9. Auflage, Seite 90, Randziffer 9) geführt werden muss. Das bedeutet auch, dass auch die Unterschriften des Fahrschulinhabers und des Fahrlehrers an diesem Tag oder mindestens zeitnah zu leisten sind. Bei der Überwachung einer Fahrschule müssen alle Tagesnachweise, auch die elektronisch archivierten, vom Fahrschulinhaber und vom jeweiligen Fahrlehrer, der im Überwachungszeitraum dort beschäftigt ist oder war, unterschrieben sein. Selbst bei großzügigster Auslegung der Vorschriften würde dies aber letztlich bedeuten, dass alle Fahrlehrer bei der Überwachung anwesend sein müssten, um die gemäß des o.g. Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) vom Überwacher ausgewählten Ausdrucke unterschreiben zu können. Bei einer Ein-Mann-Fahrschule wäre dies sicherlich kein Problem. Für eine Fahrschule mit mehreren Fahrlehrern dürfte dies aber kaum machbar sein. Deswegen trägt der oben erwähnte Erlass des IVM nicht wirklich zum Abbau unnötiger Bürokratie bei.

Änderung des Fahrlehrergesetzes

Das Bundesverkehrsministerium hat bei den zurückliegenden Änderungen des Fahrlehrergesetzes nur die Umsetzung von EU-Recht, nicht aber weitergehende verwaltungstechnische Sachverhalte berücksichtigt. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat deshalb davon abgesehen, eine (möglicherweise nicht gerichtsfeste!) ad-hoc-Änderung der Verwaltungspraxis zu fordern. Es ist vielmehr richtig, die anstehende Reform des FahrlG abzuwarten. Erst wenn die elektronische Unterschrift im Gesetz steht, kann endgültig auf die Ausdrucke verzichtet werden.

Jochen Klima