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Aktuelle News: Automatik – Fakten statt Gefühlsduselei / Raststätten im Test

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2012, Seite 366

Automatik – Fakten statt Gefühlsduselei

„Nein, Automatik ist nichts für mich, ich will kuppeln und schalten, nur so macht Autofahren richtig Spaß!“ Oder: „Fahren mit Automatik ist unsportlich!“ Solche Äußerungen, namentlich von jungen Menschen, sind keineswegs selten. Fahrlehrer kennen das. Und sicher gibt es auch Fahrlehrer, die gleicher Meinung sind. Doch bei aller Liebe zum Althergebrachten, Kupplungspedale und handgeschaltete Wechselgetriebe sind Technik von gestern. Es ist an der Zeit, Fahrschüler über die Vorzüge von Autos mit modernen Automatikgetrieben aufzuklären, nämlich dass sie mehr Sicherheit bieten, viel sparsamer, umweltfreundlicher und ebenso sportlich sind wie Schaltwagen. Das freilich ließe sich viel leichter vermitteln, wenn die aus der Mottenkiste der Zwischengasfahrschule stammende Bestimmung des § 17 Abs. 6 FeV endlich aufgehoben oder wenigstens vernünftig gemildert würde. Dazu ein kurzer Rückblick: Ende der 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts stellte das Innenministerium Baden-Württemberg als erste oberste Landesbehörde mit Erlass gegenüber dem TÜV klar, dass die Fahrprüfung ohne Weiteres auch auf Pkw mit automatischer Kraftübertragung abgelegt werden darf. Kein Wort von Beschränkung, denn dafür gab es keine Rechtsgrundlage. Andere Bundesländer, freilich nicht alle, folgten diesem Beispiel. Das rief alsbald Gegner auf den Plan, die vorwiegend nördlich des Weißwurstäquators siedelten. Sie untermauerten ihre Gegenargumente mit samt und sonders unbewiesenen Schreckensszenarien. Zur Freisetzung von Emotionen diffamierten sie die Klarstellung des baden-württembergischen Innenministeriums zu Unrecht als „Mercedes-Erlass“. Einige Jahre lief hier alles reibungslos. Doch ab 01.11.1972 kam auf Druck von Dr. Hans Apel, Hamburg, der von 1969 bis 1972 Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Verkehr war, der beschränkende Eintrag (§ 11a StVZO – alt) für Bewerber, die auf einem Automatikauto geprüft wurden. Wer dem Eintrag entgehen wollte, musste durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachweisen, mindestens sechs Fahrstunden auf einem Pkw mit herkömmlichem Schaltgetriebe geübt zu haben. Das war manchen Fahrlehrerverbänden nicht genug. Sie verlangten die Abschaffung der „Lügenbescheinigung“. Detlev Haug fragte deshalb in der FahrSchulPraxis 6/72 voll Zorn: „Hält man den gesamten Berufsstand für eine Bande notorischer Urkundenfälscher?“ Die 6-Stunden-Regelung lief, von wenigen Einzelfällen abgesehen, jahrelang problemlos. Trotzdem musste ab 01.01. 1983 als Folge der ersten EG-Führerscheinrichtlinie die Ablegung der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Führerschein vermerkt werden. Das war zwar keine Beschränkung, führte aber bei Fahrten mit Schaltfahrzeugen ins Ausland oft zu unangenehmen Fehlschlüssen der dortigen Polizei. Indes, dieser „Sichtvermerk“ war der EG nicht genug. Ab 01.04.1986 musste Deutschland die Automatikbeschränkung einführen (§ 11b StVZO – alt), wie sie im Prinzip bis heute besteht. Hauptverursacher der technofeindlichen Automatikmisere war also die EG, heute EU. Deshalb muss nun von den Brüsseler Bürokraten energisch das Aufbrechen der verkrusteten Vorschrift eingefordert werden. Eine für die Europäische Fahrlehrer Assoziation (EFA) lohnende, aber wahrscheinlich nicht ganz leichte Aufgabe. GLH


Raststätten im Test

Dresdner Tor Süd, Fläming West und Hirschberg Ost sind die besten Autobahnraststätten in Deutschland. Das teilte der ARCD nach einer Befragung von 33.000 Verbrauchern über ihre Erfahrungen in 123 deutschen Autobahnraststätten mit. Gefragt wurde nach Küche, Service, Sauberkeit/Hygiene, Preis-Leistungs-Verhältnis und Familienfreundlichkeit. In Baden-Württemberg kamen Hegau Ost (A 81), Hegau West (A 81) und Jagsttal West (A 81) unter die ersten zehn. Mehr darüber unter www.arcd.de > Presse > ARCD-Raststättentest. ARCD/GLH