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Weg vom Drill: Ist Kopfdrehen out?

Der Fahrer kann das grüne Fahrzeug durch seine Spiegel sehen, aber ohne Schulterblick nicht das rote. Es liegt im toten Winkel. (Bild: Wikipedia)

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2012, Seite 370

Die Ausgabe der FahrSchulPraxis vom Januar 2002 berichtete ausführlich über Ergebnisse der Beratungen des Gesprächskreises Fahrerlaubnisprüfung zur Frage der Verkehrsbeobachtung. Die erzielten Ergebnisse wurden vom TÜV SÜD in die für die aaSoP verbindlichen „FE-Grundlagen“ übernommen. Inzwischen sind sie bundesweit anerkannt.

An den in den letzten Monaten in allen Niederlassungen des TÜV SÜD erfolgten Besprechungen nahmen die regionalen TÜV-Verantwortlichen, die Vorsitzenden der Kreisvereine sowie der Leiter der Technischen Prüfstelle, Marcellus Kaup, und Verbandsvorsitzender Peter Tschöpe teil. Dabei wurde deutlich, dass diese Regelungen inzwischen nicht mehr in allen Niederlassungen allen Beteiligten geläufig sind. Deshalb veröffentlichen wir den Aufsatz aus dem Jahr 2002 auszugsweise noch einmal.

Was sagt die StVO?

„Einige Paragrafen der StVO enthalten einen Satz, der – von Fall zu Fall leicht variiert – den Fahrzeugführer zu höchster Sorgfalt und Aufmerksamkeit auffordert:

'... muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ...'

Das gilt u.a. für das Anfahren vom Fahrbahnrand und für den Fahrstreifenwechsel. Bei beiden Verkehrsvorgängen können sich die Fahrlinien der vorausfahrenden und nachfolgenden Fahrzeuge gefährlich nahe kommen. Kernpunkt der anzuwendenden Sorgfalt ist die Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ob durch direkten oder Blick in die Spiegel, regelt die StVO nicht.

Im Lauf der Jahrzehnte haben sich praktikable Methoden der Beobachtung herausgebildet, die auch in die Ausbildung und Prüfung eingingen. In der Prüfungspraxis entstand der (in der StVO nicht zu findende) Begriff

'Umschau'.

Mit diesem ist die Inaugenscheinnahme des sog. toten Winkels gemeint, also des Bereichs, den die Spiegel nicht erfassen. Dabei trieben es manche Prüfer so weit, eine Drehung des Oberkörpers zu verlangen. So z.B. für die in § 9 Absatz 1 Satz 4 StVO geforderte zweite Beobachtung

(‘... vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten ...‘).

Dressur statt situativ lernen?

Fahrlehrer haben aber liebe Not damit, ihre Schüler auf Verhaltensweisen zu dressieren, die weder erforderlich noch einsehbar sind. Und wenn auf kritische Fragen nichts Substanzielleres zu antworten bleibt als „So will es der Prüfer eben“, dann stellt sich das ganze System in Frage. Im Übrigen untersagt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung solche Dressurakte geradezu. Denn in § 1 heißt es: „Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.“ Der erste Satz nennt die Hauptziele der Ausbildung, die auch für die Inhalte und den Geist der Prüfung maßgebend sind.

Handfeste Beschwerden

Immer wieder gab und gibt es handfeste Beschwerden von Fahrlehrern und Prüflingen wegen überzogener Anforderungen an die „Umschau“. Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und die TP-Leitung in Baden-Württemberg haben deshalb den Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung gebeten, die immer wieder strittigen, besondere Umsicht erfordernden Verkehrsvorgänge zu erfassen und Hilfen für den Handlungsablauf zu geben. Die Mitglieder des Arbeitskreises, vier aktive Fahrlehrer und vier aktive Prüfer, haben sich in mehreren Sitzungen auf praktikable Vorschläge geeinigt und sie in einer Liste zusammengefasst. Die Ergebnisse sollen Maßstab für die Fahrerlaubnisprüfung werden.

Die Arbeitsgruppe war sich freilich darin einig, dass sich Maß und Methode der Verkehrsbeobachtung immer an der konkreten Situation orientieren müssen. Um Sicherheit für ihre Empfehlungen zu gewinnen, haben die Mitglieder des Arbeitskreises nicht nur am grünen Tisch beraten, sondern zwischen den Sitzungen immer wieder beim Selbstfahren, bei der Ausbildung und bei der Prüfung untersucht und erprobt, welche Beobachtungsmethoden in welchen Situationen richtig, sinnvoll oder unverzichtbar sind.

Spiegel, Spiegel, Spiegel ...

Übereinstimmung bestand auch darin, dass

  • der nachfolgende Verkehr hauptsächlich mithilfe der Spiegel zu beobachten ist,
  • mit einem einmaligen Blick in einen Spiegel ausreichende Beobachtung nicht sichergestellt werden kann,
  • der Prüfer, sitzt er auf dem für ihn vorgesehenen Platz hinten rechts, ohne Weiteres im Innenspiegel erkennen kann, ob der Bewerber den nachfolgenden Verkehr mithilfe der Spiegel beobachtet.

Kopfdrehen ist nicht „out“

Zusätzliche Beobachtung des Nahbereichs ist immer dann unverzichtbar, wenn auch mehrmaliger Blick in die Spiegel nicht klären kann, ob ein Fahrzeug in den toten Winkel aufgerückt ist. Dabei muss bedacht werden, dass die im toten Winkel sich abspielenden Bewegungen keineswegs statisch sind, sondern sich rasch verändern können. Topografische Faktoren einmal außer Acht gelassen, ist ein länger andauerndes „Verstecktsein“ im toten Winkel nur möglich, wenn seitlich fahrende Fahrzeuge gleichen Abstand und gleiche Geschwindigkeit halten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Gefahren des toten Winkels nicht nur bei stehendem, sondern auch aus dem fahrenden Fahrzeug heraus zu demonstrieren und zu erklären. So versteht es sich von selbst, dass in der Rushhour auf einer mehrstreifigen Fahrbahn die Beobachtung des Nahbereichs durch Kopfdrehen unverzichtbar ist. Bei wesentlich geringerer Verkehrsdichte kann hingegen auf der gleichen Straße mehrfaches Beobachten des nachfolgenden Verkehrs mittels Innen- und Außenspiegeln ausreichen, um den Fahrstreifen ohne Gefahr wechseln zu können.

Die Verfechter des häufigen, situativ unterschiedslosen Kopfdrehens behaupten, nur so lerne der junge Fahrer, sich immer umsichtig zu verhalten. Das darf aus guten Gründen hinterfragt werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die so dressierten jungen Fahrer diesen Schulterblick schon bald nach bestandener Prüfung als vorwiegend unsinnig erkennen und ihn auch dann nicht mehr anwenden, wenn er dringend notwendig wäre. Drill kann eben selbstständiges Denken und Handeln nicht nur nicht ersetzen, sondern unterdrückt es geradezu. 

Eine zeitgemäße, dem Stand der Verkehrspädagogik entsprechende Fahrausbildung muss auf indifferentes Eintrichtern verzichten, weil sie sonst das Ziel, verantwortungsbewusste Fahrer heranzubilden, verfehlt. Die Mitglieder des Arbeitskreises hoffen, dass ihr Papier zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch führt, und zwar auf beiden Seiten. Unvoreingenommenheit und ein wenig Zeit werden helfen, die vom Gesprächskreis zu Papier gebrachten Überlegungen zu verstehen.

Schulterblick

Erforderliche Umsicht Ausbildung und Prüfung Klasse B

Vorbemerkung:

Unter dem sogenannten „Zusätzlichen Blick in den toten Winkel“ ist die situationsbezogene Beobachtung des nicht durch die Spiegel einsehbaren Bereiches zu verstehen. Hierzu ist lediglich eine Kopf-, jedoch keine Körperdrehung erforderlich. Die Schultern des Fahrers bleiben in jedem Fall an der Rückenlehne des Fahrersitzes.

Vorgang Innenspiegel linker Außenspiegel rechter Außenspiegel zusätzlicher Blick in den toten Winkel
Anfahren vom rechten Fahrbahnrand
E
X   X
Anhalten am rechten Fahrbahnrand ohne den Fahrstreifen zu wechseln X   E  
Links Vorbeifahren an einem Hindernis E

X

 
Nach links Ausscheren zum Überholen E X  
Wiedereinscheren nach dem Überholen X      
Fahrstreifenwechsel nach links X X  
Fahrstreifenwechsel nach rechts X   X
Einordnen zum Linksabbiegen X X  
Abbiegen nach links X X  
Einordnen zum Rechtsabbiegen X   X
Abbiegen nach rechts X   X ♣ •
Vom Beschleunigungsstreifen wechseln auf die Hauptfahrbahn X X   ο
Von Hauptfahrbahn wechseln auf den Verzögerungsstreifen X   X

Zeichenerklärung

X = Zwingend erforderlich
E = Empfohlen. Weglassen ist jedoch nicht prüfungsrelevant
= Wenn durch frühzeitige, mehrfache Spiegelbeobachtung sichergestellt ist, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden können, nicht erforderlich
= Ist zusätzlicher Verkehr in Längsrichtung nicht möglich, nicht erforderlich
ο = Wird schon in der Einfahrtkurve der seitliche Nahbereich und während des Beschleunigungsvorganges der Verkehr über die Spiegel mehrfach beobachtet, nicht erforderlich
♦ = Nur bei stehendem bzw. stockendem Verkehr erforderlich