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Steinschlag-Reparatur: Bei Teilkasko wirklich kostenlos?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2012, Seite 394

Die Reparateure von Autoscheiben werben Tag für Tag mit lautem Getöse. Man fragt sich unwillkürlich: Wer macht all die Autofenster kaputt, damit sich diese Reklameflut lohnt? Weil es da immer auch heißt, eine durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe flicken wir für Teilkaskoversicherte umsonst, wollte die FahrSchulPraxis wissen, ob es tatsächlich so ist. 

Wer teilkaskoversichert ist, kann eine beschädigte Windschutzscheibe jederzeit reparieren und wenn das nicht möglich ist, komplett ersetzen lassen und den Schaden anschließend seiner Versicherung melden. Die Teilkaskoversicherung wird die Reparaturkosten unter Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzen.

Reparatur ist günstiger als der Austausch

Natürlich ist die Reparatur eines kleinen Steinschlagschadens mit Spezialharzen wesentlich günstiger als der komplette Austausch der Scheibe. Deshalb verzichten zahlreiche Kfz-Versicherer bei Reparatur des Glases auf den Abzug der Selbstbeteiligung. Davon profitieren beide Seiten, denn für den Autobesitzer ist die Reparatur tatsächlich kostenlos und die Versicherung zahlt weniger.

Enthält Ihr Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung?

Oft wird aber die in vielen Kfz-Versicherungsverträgen vereinbarte Werkstattbindung übersehen. Wer sich darauf eingelassen hat, kann für die Reparatur eines Karosserie- oder Glasschadens die Werkstatt nicht frei wählen, sondern muss eine mit seiner Versicherungsgesellschaft vertraglich verbundene Werkstatt beauftragen. Wer sich nicht daran hält und beispielsweise einen Steinschlagschaden bei einer anderen Werkstatt reparieren lässt, muss einen Eigenanteil bezahlen oder eine Leistungskürzung in Kauf nehmen. Deshalb sollten Versicherungsnehmer, deren Vertrag eine Werkstattbindung enthält, sich vor der Beauftragung einer Reparaturwerkstatt zunächst bei ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob es Abzüge geben wird. 

Beanstandungen durch die Wettbewerbszentrale

In der Vergangenheit waren bei der Zentrale zur Vermeidung und Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) immer wieder Beschwerden von Verbrauchern eingegangen. Die Kunden hatten beanstandet, dass ihre Teilkaskoversicherung die Selbstbeteiligung eingefordert hatte, obwohl der Glasbruchdienst eine kostenlose Reparatur versprochen hatte. Dem Vernehmen nach leiteten die Wettbewerbshüter deshalb gegen zahlreiche Werkstätten rechtliche Schritte ein und untersagten ihnen diese Form der Werbung.

Was gilt bei der Fahrlehrerversicherung?

Auch bei der Fahrlehrerversicherung VaG bestehen zahlreiche Kfz-Versicherungsverträge mit Werkstattbindung. Doch unser berufsständischer Versicherer will sparen, um die Prämien niedrig zu halten. Weil Steinschlagreparaturen erheblich preiswerter sind als ein Komplettaustausch, verzichtet die Fahrlehrerversicherung bei einer Steinschlagreparatur ausdrücklich auf die Werkstattbindung und stellt somit allen Versicherungsnehmern frei, eine Werkstatt ihrer Wahl zu beauftragen. Außerdem gibt es in diesem Fall auch keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Das ist für Fahrschulen, Fahrlehrer und ihre Angehörigen ein weiteres gewichtiges Argument, ihre Fahrzeuge bei der Fahrlehrerversicherung zu versichern.

Reparatur beim örtlichen Händler

Zu guter Letzt bleibt noch festzuhalten, dass nicht nur Autoglasspezialisten – obwohl ihre schrille Werbung uns das eintrichtern will – in der Lage sind, Steinschlagschäden schnell und kostengünstig zu reparieren. Die meisten Vertragshändler und Karosseriewerkstätten können das nämlich auch.

Jochen Klima