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291 EDITORIAL: Sterbekasse STOCK - Solidarität hat Bestand
294 Kurz und aktuell: Karl-Rederer-Preis für Jürgen Bönninger / Unfall? - Mobil zur gegnerischen Versicherung
308 Verbandstag Friedrichshafen: Ist die Wende in Sicht?
326 Mitgliederversammlung: Bildergalerien
339 Arbeitszeitkonten: Welche Modelle eignen sich für Fahrlehrer?
343 Landgericht Siegen: Testfahrten sind mit fachlicher Sorgfalt nicht vereinbar!
344 Autobahnbaustellen: Versetzt Fahren statt überholen?
346 Verdienstausfall: Entgangene Einnahmen konkret darlegen
348 Private Krankenversicherung: Zweierlei Prämien für gleiche Leistungen? - Interview mit Toni Borosch
350 Gerichtsurteile: (2078) Bus und Pkw haften gemeinsam / (2077) Schadenteilung zwischen Bus und Pkw / (2076) Rettungswagen im Einsatz / (2075) Mietwagen als Jahreswagen / (2074) Hartnäckigkeit führt zu Konsequenzen / (2073) Ohne Helm: Haftet Radfahrer-Mutter für in Unfall verwickeltes Kind? / (2072) Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion
EDITORIAL: Sterbekasse STOCK: Solidarität hat Bestand

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2012, Seite 291
Verehrte Leserinnen und Leser,
während des Zweiten Weltkriegs und in den kargen Jahren danach rückten die Menschen eng zusammen. Gegenseitige Unterstützung war ganz selbstverständlich, denn nur so waren Verlust und Not einigermaßen zu ertragen. Diese Erfahrungen reichten weit in die Nachkriegszeit hinein. Der Gedanke solidarischer Unterstützung liegt auch der von dem Kollegen Stock aus Mannheim ins Leben gerufenen Sterbekasse zugrunde, die bis heute seinen Namen trägt. Es ging Stock um schnelle, unbürokratische Hilfe für die Angehörigen von verstorbenen Kollegen. Der Verband der Kraftfahrlehrer Württemberg-Baden-Hohenzollern e.V. war noch jung, als die Mitgliederversammlung 1952 Stocks Idee aufnahm und der Gründung ihren Segen gab. Stock wollte keine Sterbeversicherung, sondern eine auf Gegenseitigkeit gründende, von allen Zwängen des Versicherungsrechts unabhängige Unterstützungskasse. Stock sprach damals, ganz im Geiste jener Zeit, von einem kameradschaftlichen Unterstützungswerk.
Es fing damit an, dass nach dem Tod eines Mitglieds 5 DM an die Sterbekasse zu zahlen waren. Heute sind es 10 Euro. Das eingesammelte Geld wird nach Abzug eines kleinen Kostenanteils unverzüglich an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Hat das verstorbene Mitglied zu Lebzeiten der Sterbekasse eine zum Bezug berechtigte Person benannt, wird die Summe binnen weniger Tage nach Eintritt des Todesfalls ausbezahlt.
Die Solidarität der Kolleginnen und Kollegen hat Bestand. Knapp ein Drittel der Verbandsmitglieder ist Mitglied der Sterbekasse. Die Hilfe für die Hinterbliebenen könnte deutlich höher ausfallen, wenn noch mehr Verbandsmitglieder der Sterbekasse beiträten. Am 30.06.2012 endet eine Sonderaktion, die es Verbandsmitgliedern über 40 (das ist das offizielle Höchstalter des Eintritts), aber noch nicht älter als 50 sind, ermöglicht, der Sterbekasse beizutreten. Damit ist vielen Kolleginnen und Kollegen noch einmal die Gelegenheit geboten, Solidarität zu üben und ihren Familien ein verlässliches Stück Vorsorge zu sichern. Nutzen Sie die Chance.
Mit besten Grüßen
Peter Tschöpe