EDITORIAL: Was wir wollen!

Peter Tschöpe, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2012, Seite 227

Verehrte Leserinnen und Leser,

in einer von Sachlichkeit und hohem Sachverstand geprägten Diskussion haben die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. auf ihrer Jahreshauptversammlung in Friedrichshafen die wichtigsten Punkte des Eckpunktepapiers zur Reform des Fahrlehrerrechts unter die Lupe genommen. Mit klaren Mehrheiten haben sie sich gegen die Aufweichung der Verantwortlichkeit des Fahrschulinhabers/verantwortlichen Leiters ausgesprochen. Er muss für die korrekte, verkehrssichere Ausbildung seiner Fahrschüler geradestehen. Die Kunden wollen wissen, an wen sie sich halten können. Das Gleiche gilt für die Aufsichtsbehörden. Deshalb war und ist es die Pflicht des Gesetzgebers, diesen Garanten ohne Wenn und Aber zu erhalten. Auch Verkehrsminister Hermann hat sich in diesem Sinne geäußert: „Am verantwortlichen Leiter wird nicht gerüttelt!“ Zugleich treten die baden-württembergischen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer für eine praxisnahe Ausgestaltung der Gemeinschaftsfahrschule ein. Unter verantwortlicher Leitung eines Gesellschafters sollen künftig auch Fahrschulinhaber zusammenarbeiten dürfen, deren Fahrschulerlaubnisklassen sich nicht decken.

Ebenso klar sprach sich die Versammlung für die längst überfällige Weiterentwicklung des Fahrlehrerberufs von einem Fortbildungs- zu einem echten Ausbildungsberuf aus. Interessenten am Fahrlehrerberuf sollen sich zunächst in einer mehrwöchigen Hospitation in einer Fahrschule einen Eindruck von den an die Fahrlehrer gestellten Anforderungen verschaffen und in einem Eignungstest nachweisen, dass sie über die grundlegenden Fähigkeiten für die Berufsausübung verfügen. In diesem Zusammenhang forderte die Versammlung in Friedrichshafen sehr nachdrücklich, den Missbrauch bei der Umschreibung ausländischer Fahrlehrerscheine durch eine klare gesetzliche Regelung zu unterbinden.

Es dürfe nicht sein, dass man einen im EU-Ausland per Kurzkurs erworbenen Fahrlehrerschein „light“ in eine vollgültige deutsche Fahrlehrerlaubnis umgeschrieben bekomme.

Unsere Mitglieder wollen im Übrigen in jeder Phase genau beobachten, was sich aus der jüngsten Initiative zur Reform des Fahrlehrerrechts entwickelt.

Mit besten Grüßen

Peter Tschöpe


Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden das Eckpunktepapier inkl. der Abstimmungs- und Beratungsergebnissen aus der Mitgliederversammlung im internen InternetForum (Zugang nur für Mitglieder des FLVBW) ...