Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 226 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
227 EDITORIAL: Was wir wollen!
230 Kurz und aktuell: Hubraum-Hickhack beendet / Ältere Menschen und ihr Auto
232 Depeche aus Friedrichshafen - Jahreshauptversammlung bei Kaiserwetter - Verkehrsminister Hermann: Wir brauchen eine neue Fahrkultur
268 Schutzkleidung für Motorradfahrschüler: OLG nimmt Fahrlehrer in die Pflicht
271 LESERBRIEF: C. Ostermair zum Beitrag aus FPX 4/2012: Fahrlehreranwärter: Nutzlose Führerscheine for ever?
272 Das neue Punktsystem: Wie und wann es kommen soll
274 Ausbildung länger ausgesetzt: Gilt mein Führerscheinantrag noch?
276 Unternehmen mit Fahrpersonal: Warum Führerscheinkontrolle?
280 Gerichtsurteile: (2071) Rechts vor links / (2070) Umkippen eines abgestellten Motorrads / (2069) Kein Fahrverbot bei chronisch krankem Kind / (2068) Verwarnungsgeld unter Vorbehalt / (2067) Mehrere Geschwindigkeitsübertretungen / (2066) Nutzungsvorteile beim Dienstwagen / (2065) Radweg ist kein Kfz-Parkplatz
EDITORIAL: Was wir wollen!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2012, Seite 227
Verehrte Leserinnen und Leser,
in einer von Sachlichkeit und hohem Sachverstand geprägten Diskussion haben die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. auf ihrer Jahreshauptversammlung in Friedrichshafen die wichtigsten Punkte des Eckpunktepapiers zur Reform des Fahrlehrerrechts unter die Lupe genommen. Mit klaren Mehrheiten haben sie sich gegen die Aufweichung der Verantwortlichkeit des Fahrschulinhabers/verantwortlichen Leiters ausgesprochen. Er muss für die korrekte, verkehrssichere Ausbildung seiner Fahrschüler geradestehen. Die Kunden wollen wissen, an wen sie sich halten können. Das Gleiche gilt für die Aufsichtsbehörden. Deshalb war und ist es die Pflicht des Gesetzgebers, diesen Garanten ohne Wenn und Aber zu erhalten. Auch Verkehrsminister Hermann hat sich in diesem Sinne geäußert: „Am verantwortlichen Leiter wird nicht gerüttelt!“ Zugleich treten die baden-württembergischen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer für eine praxisnahe Ausgestaltung der Gemeinschaftsfahrschule ein. Unter verantwortlicher Leitung eines Gesellschafters sollen künftig auch Fahrschulinhaber zusammenarbeiten dürfen, deren Fahrschulerlaubnisklassen sich nicht decken.
Ebenso klar sprach sich die Versammlung für die längst überfällige Weiterentwicklung des Fahrlehrerberufs von einem Fortbildungs- zu einem echten Ausbildungsberuf aus. Interessenten am Fahrlehrerberuf sollen sich zunächst in einer mehrwöchigen Hospitation in einer Fahrschule einen Eindruck von den an die Fahrlehrer gestellten Anforderungen verschaffen und in einem Eignungstest nachweisen, dass sie über die grundlegenden Fähigkeiten für die Berufsausübung verfügen. In diesem Zusammenhang forderte die Versammlung in Friedrichshafen sehr nachdrücklich, den Missbrauch bei der Umschreibung ausländischer Fahrlehrerscheine durch eine klare gesetzliche Regelung zu unterbinden.
Es dürfe nicht sein, dass man einen im EU-Ausland per Kurzkurs erworbenen Fahrlehrerschein „light“ in eine vollgültige deutsche Fahrlehrerlaubnis umgeschrieben bekomme.
Unsere Mitglieder wollen im Übrigen in jeder Phase genau beobachten, was sich aus der jüngsten Initiative zur Reform des Fahrlehrerrechts entwickelt.
Mit besten Grüßen
Peter Tschöpe