Aktuelle News: Hubraum-Hickhack beendet / Ältere Menschen und ihr Auto

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2012, Seite 230

Hubraum-Hickhack beendet

In der März-Ausgabe 2012 berichteten wir an dieser Stelle über eine sehr befremdliche Mitteilung im Verkehrsblatt. Danach sollten für Fahrschulmotorräder künftig um bis zu 5 cm3 größere Hubräume als die rechtlich festgelegten Mindestvolumina zulässig sein. Einen Monat später schob das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Verlautbarung nach (Verkehrsblatt Heft 5/2012 vom 15.03.2012, Seite 151), wonach Prüfungsfahrzeuge der Klassen A, A1 und A2 die in der Nummer 2.2 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Hubräume um bis zu 5 cm3 unterschreiten dürfen. Der Redaktion liegt jegliche Häme fern, denn gegen Irrtümer sind schließlich selbst Ministerien nicht gefeit. Was uns jedoch ein wenig ins Grübeln bringt, ist die Art der Richtigstellung des mit Blick auf die Anschaffung neuer Motorräder nicht gerade harmlosen Lapsus. Die liest sich in Amtsdeutsch so, als ob die grottenfalsche Verlautbarung im Verkehrsblatt Nr. 3 vom 15.02.2012 eine Auslegungshilfe gewesen sei, die man jetzt nur zu ergänzen habe. Und sie liest sich auch so, als ob der Fehler aus Brüssel stamme. Das kann ja sein. Aber warum eiert man dann mit vielen unnötigen Worten darum herum? Egal wer es verbockt hatte, für die Leser des Verkehrsblattes wäre ein einleitender Hinweis auf den „bedauerlichen Irrtum“ (oder ähnlich) eine Absage an behördliches Kaschieren und ein ermutigendes Zeichen gewesen: Ein deutsches Ministerium besitzt die Größe, einen Fehler einzugestehen. Doch lassen wir das! Wichtig ist schließlich, dass Fahrschulen ab 19.01.2013 für Ausbildung und Prüfung auch Motorräder mit nur 595 cm3 für Klasse A, mit nur 395 cm3 für Klasse A2 sowie mit nur 115 cm3 für Klasse A1 benutzen dürfen. GLH


Ältere Menschen und ihr Auto

Der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) will Senioren regelmäßig ärztlich auf Fahrfähigkeit untersuchen lassen. Dabei scheint für ihn 65 die kritische Altersgrenze zu sein. Es geht Neumann wohl darum, auch ältere Inhaber von „lebenslang“ gültigen Alt-Führerscheinen schon vor dem Zwangsumtausch am 19.01.2033 einer Untersuchung auf körperliche und geistige Tauglichkeit fürs Autofahren zu unterziehen. Damit stach er in ein Wespennest. Die großen Automobilklubs, die Gewerkschaft der Polizei, Bundesverkehrsminister Ramsauer und natürlich viele ältere Menschen halten einen Senioren-TÜV für überflüssig. Aber liegt Neumann so schief? Immerhin nennt er Zahlen, die nachdenklich machen müssten: In Hamburg seien die über 65-Jährigen zu mehr als 61 Prozent Verursacher der Verkehrsunfälle gewesen, an denen sie beteiligt waren. Was das in absoluten Zahlen bedeutet, bleibt offen. Freiwilligkeit sei das Wort, sagen ADAC und Co., auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) stimmt da ein. Aber was sollen die Senioren freiwillig tun, um zu wissen, ob sie noch fahrtauglich sind? Auch ältere Fahrer verursachen Unfälle meist wegen anderen als gesundheitlichen Mängeln. Deshalb ist mit Sehtests und allgemeinen Gesundheitschecks, so wichtig sie im Einzelnen sein mögen, längst nicht alles getan. Vielfach sind es ganz andere Defizite, die sich – vom Fahrer unbemerkt – im Laufe der Jahre eingeschlichen haben. Wer mit Senioren übt, weiß, dass ihr Regelwissen, ihre Umsicht, ihr Blinken, ihr vorausschauendes Orientieren, ihr Spurwechsel u. a. m. oft sehr zu wünschen übrig lassen. Hinzu kommt oft ein Vorfahrtsdenken, das in der heutigen Verkehrswirklichkeit keinen Platz mehr hat. Fahrlehrer berichten übereinstimmend, dass, haben sich ältere Autofahrer/innen erst einmal zu einem Fitnesstraining durchgerungen, sie sehr einsichtig und lernbegierig sind. Auch folgen sie bei entsprechender Begründung gerne dem Rat des Fahrlehrers, sich einem Sehtest oder weitergehenden Untersuchungen zu unterziehen. In Deutschland sind rund 10 Millionen Führerscheininhaber über 65 Jahre alt, Tendenz steigend. Etwa 1,1 Millionen davon leben in Baden-Württemberg. Es ist an der Zeit, dass sich Fahrlehrer dieser Klientel aktiv annehmen. Das Programm FIT IM VERKEHR der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat sich dafür bestens bewährt. GLH