Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 582 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
583 EDITORIAL: Die Zukunft der Fahrschulen
586 Kurz und aktuell: Ein Auto - wozu? / Auslese
590 Regionalversammlungen – Ausgebucht!
596 Prüfungsfahrzeuge BE – Weshalb verschärfte Anforderungen?
598 Unfall mit dem Pedelec – Wie sieht’s mit der Haftung aus?
602 Motorradklassen – Was ist Stufenaufstieg und was Direkterwerb?
605 Werbung mit Gutschein für ASP
616 Unisex-Tarife: Große Entlastung für Frauen?
619 Mangelnde Fahrpraxis Klasse C und D – BVerwG: Erneute Fahrprüfung
620 Jahresende – Büro ausmisten
624 Gerichtsurteile: (2115) Befahren der Mittelinsel im Kreisverkehr / (2114) Überfahren des Radschutzstreifens durch Pkw / (2113) Regelfahrverbot ist die Regel / (2112) Fahrverbot trotz unscharfen Radarfotos? / (2111) IHK-Ausbildungs-Betreuungsgebühr / (2110) Meldepflicht des erkrankten Arbeitnehmers
Mangelnde Fahrpraxis Klasse C und D – BVerwG: Erneute Fahrprüfung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2012, Seite 619
„Fahrerlaubnisrecht: Klasse C oder D längst abgelaufen! Neue Fahrprüfung?“
Unter dieser Überschrift berichtete die FahrSchulPraxis in der Ausgabe 8/2011, Seite 462, über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vollumfänglich bestätigt (Az.: BVerwG 3 C 31.10).
Zur Erinnerung: Nach einem Berufswechsel hatte eine Busfahrerin ihre Fahrerlaubnis der Klasse D nicht mehr verlängern lassen. Mehr als sieben Jahre später beantragte sie die Neuerteilung. Aufgrund fehlender Fahrpraxis machte die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an ihrer Befähigung geltend und verlangte das erneute Ablegen der Fahrprüfung der Klasse D. Ihre dagegen gerichtete Klage war in zweiter Instanz vom VGH München (Az.: 11 BV 10/712) abgewiesen worden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites hatte der Verwaltungsgerichtshof die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Revision bleibt ohne Erfolg
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision ab und folgte der Argumentation des VGH in vollem Umfang. Damit wurde das Urteil endgültig rechtskräftig.
Neue Prüfung bei fehlender Fahrpraxis rechtens
Die Richter stärkten der Fahrerlaubnisbehörde den Rücken. Sie stellten klar, dass diese allein aufgrund der über viele Jahre fehlenden Fahrpraxis an der Befähigung des Bewerbers zweifeln und die Verkehrssicherheit in den Vordergrund rücken darf. Deshalb gibt es in diesem Fall gegen die Anordnung einer erneuten Fahrprüfung keine rechtlichen Einwände. Nur durch das erfolgreiche Ablegen der Prüfung kann der Bewerber die zulässigen Zweifel der Behörde beseitigen.
Jochen Klima