Aktuelle News: Verordnungsgeber unter Zeitdruck / Straßenunfälle: Wieder Besserung in Sicht?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2012, Seite 534

Verordnungsgeber unter Zeitdruck

Seit wenigen Tagen liegt der Redaktion die „Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Entwurf vor. Gleich vorneweg: Das Papier muss noch in diesem Jahr den Segen des Bundesrates bekommen, denn die Verordnung muss vor dem 19. Januar 2013 im Bundesgesetzblatt stehen und spätestens an diesem Tag in Kraft treten. Warum? Weil es u. a. um wichtige Übergangs- und Besitzstandsregelungen geht. Tausende von Führerscheininhabern müssen nach dem großen Stichtag 19.01.2013 wissen, wofür ihr „alter“ Führerschein noch gilt. Ohne diese achte Verordnung bliebe manches unklar. Ganz wesentlich für die notwendige Klarheit ist die neue Anlage 3 zu § 6 Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dieses umfangreiche Tableau über die „Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern“ macht einmal mehr deutlich, wie oft sich in Deutschland während der letzten 60 Jahre die Berechtigungen der einzelnen Führerscheinklassen geändert haben. Des Weiteren sind im Entwurf Elemente einer ergänzenden EU-Richtlinie enthalten, die, jedenfalls bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe, ebenfalls nur im Entwurf vorlag, also in Brüssel noch nicht erlassen war. Dabei geht es um den Wegfall des Automatikeintrags für angehende Kraftfahrer, welche die praktische Prüfung auf einem Lkw oder Bus mit Automatikgetriebe ablegen und eine nicht auf das Führen von Automatikfahrzeugen beschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen; weiterhin um höhere Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge der Klasse A (mind. 50 kW und 600 cm3 Hubraum). Die „Achte“ soll im Übrigen auch redaktionelle Unklarheiten früherer Verordnungen beheben. Viel Stoff für die knappe Zeit, die einen langen Bund-Länder-Disput jedenfalls nicht zulässt. GLH

Straßenunfälle: Wieder Besserung in Sicht?

In den Monaten März bis Juni hat die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten kontinuierlich abgenommen. Im ersten Halbjahr 2012 waren in Deutschland insgesamt 1.693 Verkehrstote zu beklagen, 126 oder 6,9 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Baden-Württemberg meldet für diesen Zeitraum 218 Verkehrstote, elf weniger als im letzten Jahr. Aus einer Meldung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30. August 2012 geht hervor, dass im gleichen Zeitraum bei 2.545 Verkehrsunfällen Alkohol im Spiel war. Durch alkoholisierte Fahrzeuglenker sind 31 (+ 24 Prozent) Personen getötet sowie 432 (+ 26 Prozent) schwer und 888 (+ 3,3 Prozent) leicht verletzt worden. Bei zehn dieser Verkehrsunfälle hatte mindestens einer der Beteiligten eine Alkoholkonzentration von 1,6 - 2,0 Promille im Blut. Insgesamt ist die Zahl der Verkehrsunfälle im Land auf 138.789 (+ 4,5 Prozent) angestiegen, jedoch seien im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 weniger Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt worden (4.361 Schwerverletzte, - 0,3 Prozent und 18.036 Leichtverletzte, - 0,9 Prozent) oder getötet (222 Ver­kehrstote, - 3,1 Prozent). Deutliche Rückgänge gab es auch bei den tödlich verletzten Fußgängern (28 Tote, - 26 Prozent) und Motorradfahrern (38 Tote, - 21 Prozent). Bei den Motorradfahrern hat die Zahl der Unfälle von 2.529 auf 2.221 um 12,2 Prozent abgenommen. Hier, so die Annahme des Ministeriums, habe das weniger gute Wetter dämpfend gewirkt. ADAC/IM BW/GLH