Aktuelle News: Papierlos – nicht bei Gericht / Sicherheitsgurt – der Leichtsinn fährt immer noch mit

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2012, Seite 482

Papierlos – nicht bei Gericht

Wer glaubt, zu Unrecht einen Bußgeldbescheid bekommen zu haben, sollte nicht durch E-Mail, sondern per Postbrief, Fax oder E-Brief Einspruch erheben. Ein Autofahrer hatte während der Fahrt sein Handy benutzt und war dabei ertappt und zu 40 € Bußgeld verknackt worden. Sein rechtzeitig per E-Mail eingelegter Einspruch wurde vom Amtsgericht Delmenhorst verworfen. Grund: Es fehle das Originalschriftstück, das beim Absender vorliege. Daraufhin erhob der Betroffene Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Osnabrück, das in seiner Entscheidung vom 3. April 2012 die Ablehnung des Amtsgerichts mit der Begründung bestätigte, E-Mails erführen bei Gericht nicht zwingend eine urkundliche Verkörperung (Az: S SsRs 294/11). Soll heißen, es ist nicht sicher, dass E-Mails bei Gericht gelesen werden, und es ist ganz und gar unsicher, dass sie ausgedruckt werden. Auch die Beschwerde des Betroffenen, das Amtsgericht hätte ihm in der Rechtsmittelbelehrung die Unzulässigkeit von E-Mails mitteilen müssen, verwarf das OLG. Im Weiteren verwies das OLG auf Paragraf 110a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), wonach an die Behörde oder das Gericht gerichtete Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach dem OWiG ausdrücklich schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, als elektronisches Dokument eingereicht werden können, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen und für die Bearbeitung durch die Behörde oder das Gericht geeignet ist. GLH

Sicherheitsgurt – der Leichtsinn fährt immer noch mit

Ähnlich wie in Deutschland werden auch in Schweden jedes Jahr sehr hohe Gurtquoten bei Pkw-Insassen ermittelt. Der Anteil derjenigen Autoinsassen, die ungesichert fahren, liegt dort etwa bei lediglich fünf Prozent. Im Gegensatz dazu stellten schwedische Behörden fest, dass etwa 35 Prozent der tödlich verunglückten Pkw-Fahrer nicht angegurtet waren. Im Spätherbst letzten Jahres meldeten die zuständigen Ministerien aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, dass in ihren Ländern ebenfalls ein weit höherer Anteil der getöteten Pkw-Insassen ohne Sicherheitsgurt unterwegs war, als die von der Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelten Quoten hätten vermuten lassen. Aufgrund dieser Meldungen führte der DVR eine Abfrage bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer über die tödlich verunglückten Pkw-Nutzer durch, die nicht angegurtet waren. In 10 der 16 Bundesländer lagen Auswertungen dazu vor. In diesen Ländern waren durchschnittlich 20 Prozent der tödlich verunglückten Pkw-Fahrer nicht angeschnallt. Das lässt den Schluss zu, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den anderen sechs Bundesländern ähnliche Ergebnisse erwartet werden können. Weiterhin kann angenommen werden, dass ein großer Teil dieser Verkehrsopfer bei ordnungsgemäß angelegtem Sicherheitsgurt den Unfall überlebt hätte.

Nichtangeschnallte tödlich verunglückte Pkw-Insassen in Prozent

Bundesland Prozent
Baden-Württemberg
25
Bayern
25
Berlin
20
Bremen
0
Hamburg
38
Nordrhein-Westfalen
10
Rheinland-Pfalz
20
Saarland
36
Sachsen-Anhalt
14
Schleswig-Holstein
10
  
Durchschnitt
20

GLH/Quellen: ADAC, DVR, BASt