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479 EDITORIAL: Bürokratismus pur!
482 Kurz und aktuell: Papierlos - nicht bei Gericht / Sicherheitsgurt - der Leichtsinn fährt immer noch mit
485 Prüfungsfahrzeuge - Brüssel: Maßgebliche Änderungen
492 Energieverbrauchskennzeichnungsrecht: Effizienz-Label für neue Produkte
495 Altersvorsorge – Fatale Irrtümer bei der Riester-Rente
500 Fahrschülerinnen belästigt: Fahrlehrer Grapscher am Ende
504 Alkohol und Randale: Führerschein weg – ohne zu fahren
512 Gebhard L. Heiler: Wenn’s von allen Seiten grünt ... oder wie man in Radolfzell die StVO auslegt
522 Gerichtsurteile: (2102) Keine Halterhaftung für Parkplatzgebühren / (2101) Fahrerlaubnisprüfung in deutscher Sprache / (2100) Lahme Unfallregulierung / (2099) Fehlender Kfz-Versicherungsschutz / (2098) Fragwürdige Parkerleichterung / (2097) Einkaufswagen-“Führer“ begeht Unfallflucht auf Parkplatz / (2096) Baumschau durch Fachmann muss sein / (2095) Widerruf beim Fernabsatzvertrag
Aktuelle News: Papierlos – nicht bei Gericht / Sicherheitsgurt – der Leichtsinn fährt immer noch mit
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2012, Seite 482
Papierlos – nicht bei Gericht
Wer glaubt, zu Unrecht einen Bußgeldbescheid bekommen zu haben, sollte nicht durch E-Mail, sondern per Postbrief, Fax oder E-Brief Einspruch erheben. Ein Autofahrer hatte während der Fahrt sein Handy benutzt und war dabei ertappt und zu 40 € Bußgeld verknackt worden. Sein rechtzeitig per E-Mail eingelegter Einspruch wurde vom Amtsgericht Delmenhorst verworfen. Grund: Es fehle das Originalschriftstück, das beim Absender vorliege. Daraufhin erhob der Betroffene Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Osnabrück, das in seiner Entscheidung vom 3. April 2012 die Ablehnung des Amtsgerichts mit der Begründung bestätigte, E-Mails erführen bei Gericht nicht zwingend eine urkundliche Verkörperung (Az: S SsRs 294/11). Soll heißen, es ist nicht sicher, dass E-Mails bei Gericht gelesen werden, und es ist ganz und gar unsicher, dass sie ausgedruckt werden. Auch die Beschwerde des Betroffenen, das Amtsgericht hätte ihm in der Rechtsmittelbelehrung die Unzulässigkeit von E-Mails mitteilen müssen, verwarf das OLG. Im Weiteren verwies das OLG auf Paragraf 110a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), wonach an die Behörde oder das Gericht gerichtete Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach dem OWiG ausdrücklich schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, als elektronisches Dokument eingereicht werden können, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen und für die Bearbeitung durch die Behörde oder das Gericht geeignet ist. GLH
Sicherheitsgurt – der Leichtsinn fährt immer noch mit
Ähnlich wie in Deutschland werden auch in Schweden jedes Jahr sehr hohe Gurtquoten bei Pkw-Insassen ermittelt. Der Anteil derjenigen Autoinsassen, die ungesichert fahren, liegt dort etwa bei lediglich fünf Prozent. Im Gegensatz dazu stellten schwedische Behörden fest, dass etwa 35 Prozent der tödlich verunglückten Pkw-Fahrer nicht angegurtet waren. Im Spätherbst letzten Jahres meldeten die zuständigen Ministerien aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, dass in ihren Ländern ebenfalls ein weit höherer Anteil der getöteten Pkw-Insassen ohne Sicherheitsgurt unterwegs war, als die von der Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelten Quoten hätten vermuten lassen. Aufgrund dieser Meldungen führte der DVR eine Abfrage bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer über die tödlich verunglückten Pkw-Nutzer durch, die nicht angegurtet waren. In 10 der 16 Bundesländer lagen Auswertungen dazu vor. In diesen Ländern waren durchschnittlich 20 Prozent der tödlich verunglückten Pkw-Fahrer nicht angeschnallt. Das lässt den Schluss zu, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den anderen sechs Bundesländern ähnliche Ergebnisse erwartet werden können. Weiterhin kann angenommen werden, dass ein großer Teil dieser Verkehrsopfer bei ordnungsgemäß angelegtem Sicherheitsgurt den Unfall überlebt hätte.
Nichtangeschnallte tödlich verunglückte Pkw-Insassen in Prozent |
|
Bundesland | Prozent |
Baden-Württemberg
|
25
|
Bayern
|
25
|
Berlin
|
20
|
Bremen
|
0
|
Hamburg
|
38
|
Nordrhein-Westfalen
|
10
|
Rheinland-Pfalz
|
20
|
Saarland
|
36
|
Sachsen-Anhalt
|
14
|
Schleswig-Holstein
|
10
|
|
|
Durchschnitt
|
20
|
GLH/Quellen: ADAC, DVR, BASt