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479 EDITORIAL: Bürokratismus pur!
482 Kurz und aktuell: Papierlos - nicht bei Gericht / Sicherheitsgurt - der Leichtsinn fährt immer noch mit
485 Prüfungsfahrzeuge - Brüssel: Maßgebliche Änderungen
492 Energieverbrauchskennzeichnungsrecht: Effizienz-Label für neue Produkte
495 Altersvorsorge – Fatale Irrtümer bei der Riester-Rente
500 Fahrschülerinnen belästigt: Fahrlehrer Grapscher am Ende
504 Alkohol und Randale: Führerschein weg – ohne zu fahren
512 Gebhard L. Heiler: Wenn’s von allen Seiten grünt ... oder wie man in Radolfzell die StVO auslegt
522 Gerichtsurteile: (2102) Keine Halterhaftung für Parkplatzgebühren / (2101) Fahrerlaubnisprüfung in deutscher Sprache / (2100) Lahme Unfallregulierung / (2099) Fehlender Kfz-Versicherungsschutz / (2098) Fragwürdige Parkerleichterung / (2097) Einkaufswagen-“Führer“ begeht Unfallflucht auf Parkplatz / (2096) Baumschau durch Fachmann muss sein / (2095) Widerruf beim Fernabsatzvertrag
Energieverbrauchskennzeichnungsrecht: Effizienz-Label für neue Produkte

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2012, Seite 492
Das Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts wurde am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 17.05.2012 in Kraft (BGBl. I S. 1070). Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich.
Das bekannte EU-Label wird künftig auf weitere sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Gemeint sind dabei Produkte für gewerbliche Anwendungen und Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, den allgemeinen Energieverbrauch aber stark beeinflussen, z.B. Fenster, Isoliermaterialien, Duschköpfe oder Wasserhähne. Mit der im März 2012 vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Novelle wird die Richtlinie 2010/30/EU in nationales Recht umgesetzt. Hierzu wird das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und gleichzeitig die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) an das neu gefasste EnVKG angepasst.
Verbraucherinformation verbessern
Das erfolgreiche EU-Label mit der farbigen Effizienzskala basiert auf der Erkenntnis der letzten Jahre, wonach die beste Energie diejenige ist, die erst gar nicht verbraucht wird. Die neuen Regelungen sollen eine weitere Steigerung der Energieeffizienz durch Verbraucherinformation bewirken. Zu diesem Zweck soll dem Käufer durch das farbige EU-Effizienz-Label sowie die Angabe des Energieverbrauchs (oder den Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen) eine verbesserte Informationsgrundlage für seine Kaufentscheidung bieten.
Was ändert sich, was bleibt?
Wie bisher sind die Kategorien mit Farbbalken von Grün (sehr effizient) bis Rot (sehr ineffizient) hinterlegt. Das Gesetz schafft den Rahmen dafür, dass die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Energieeffizienzskala künftig auf weitere sog. energieverbrauchsrelevante Produkte und Reifen ausgedehnt werden kann. Die neuen Effizienzklassen A+, A++ und A+++ erlauben es, künftig besonders energie-effiziente Produkte differenziert zu bewerten. Neben der Energieeffizienzklasse liefern, je nach Produkt, Piktogramme zusätzliche Informationen (beispielsweise über das Rollgeräusch und die Nasshaftungsklasse von Reifen). Die Entscheidung, welche Produkte erfasst sind, trifft die EU-Kommission (2012: Heizkessel und Warmwasserbereiter).
Optimierte Marktüberwachung
Zweiter Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Marktüberwachung durch Erweiterung der Vollzugsbefugnisse und -pflichten der Länder (u. a. Stichprobenkontrolle) in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 765/ 2008. Eine gut funktionierende Marktüberwachung sichert Wettbewerbsgleichheit der Unternehmen und das Interesse der Verbraucher an verlässlicher, zutreffender Verbraucherinformation.
Ralf Nicolai