Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 182 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
183 EDITORIAL: Abschied und Neubeginn
186 Kurz und aktuell: E-Learning / Frühjahrsputz
192 Stichtag 19.01.2013 – Wie ist die Umstellung gelaufen?
197 ifz-Studie zur Motorradausbildung – Wo sind Verbesserungen möglich?
201 Motorradausbildung: Ihr Einstieg in die Motorradsaison
203 Deutsche Fahrlehrer-Akademie: Tag des Kuratoriums in Stuttgart
210 Freie Mitarbeiter: Risiko Scheinselbstständigkeit lauert
211 Bundesarbeitsgericht zur Krankmeldung: Gelber Zettel schon am ersten Tag?
212 Entzug der Fahrerlaubnis: Wer zu oft falsch parkt, riskiert seinen Führerschein
215 Unterlassungserklärungen: Wer haftet nach Geschäftsübergabe?
220 Gerichtsurteile: (2155) Fahrradfahrer auf Busspur entgegen Fahrtrichtung / (2154) Schockschaden nach tödlichem Unfall der Tochter / (2153) Kein Aufbauseminar für Verkehrssünder / (2152) Kein vorschneller Unfallfahrzeugverkauf / (2151) Bremsbereitschaft bei Vorfahrtberechtigung / (2150) Unfallversicherungsschutz für Raucher? / (2149) Gesetzliche Feiertage können Urlaubstage sein
Bundesarbeitsgericht zur Krankmeldung: Gelber Zettel schon am ersten Tag?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2013, Seite 211
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – im Volksmund kurz „gelber Zettel“ genannt – ist in den meisten Betrieben erst dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen wegen Krankheit ausfällt. Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung auch schon früher verlangen? Dazu ist jüngst vom Bundesarbeitsgericht ein interessantes Urteil ergangen (AZ 5 AZR 886/11).
Eine bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender beschäftigte Redakteurin hatte für einen bestimmten Tag einen Dienstreiseantrag gestellt, der von ihrem Vorgesetzten abgelehnt worden war. Daraufhin meldete sie sich für den entsprechenden Tag krank und erschien am Folgetag wieder zum Dienst. Der Arbeitgeber reagierte mit der umgehenden schriftlichen Aufforderung, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“.
Mehr dazu finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2013, auf Seite 211 ...
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