Bundesarbeitsgericht zur Krankmeldung: Gelber Zettel schon am ersten Tag?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2013, Seite 211

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – im Volksmund kurz „gelber Zettel“ genannt – ist in den meisten Betrieben erst dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen wegen Krankheit ausfällt. Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung auch schon früher verlangen? Dazu ist jüngst vom Bundesarbeitsgericht ein interessantes Urteil ergangen (AZ 5 AZR 886/11).

Eine bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender beschäftigte Redakteurin hatte für einen bestimmten Tag einen Dienstreiseantrag gestellt, der von ihrem Vorgesetzten abgelehnt worden war. Daraufhin meldete sie sich für den entsprechenden Tag krank und erschien am Folgetag wieder zum Dienst. Der Arbeitgeber reagierte mit der umgehenden schriftlichen Aufforderung, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“.

Mehr dazu finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2013, auf Seite 211 ...

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