Geschäftsbereichsplan – Wer ist im Vorstand wofür zuständig?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2013, Seite 432

Der am 20. April 2013 gewählte Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Sachgebietsliste die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt.

Erster Vorsitzender

Kollege Jochen Klima ist neben der Führung des Verbandes u. a. für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fortbildung verantwortlich.

Zweiter Vorsitzender

Kollege Ralf Nicolai leitet die Rechtsabteilung des Verbandes. Damit ist der Jurist neben anderen rechtlichen Aufgaben für alle Fragen des Wettbewerbsrechts und die kostenlose Überprüfung von beabsichtigten Werbemaßnahmen der Mitgliedsfahrschulen zuständig.

Dritter Vorsitzender

Kollege Wolfgang Rieker übernimmt die Betreuung der Mitglieder und der Kreisvereine. Er wird sich bei den im Herbst stattfindenden Kreisversammlungen den Mitgliedern vorstellen und neben anderem umfassend über die neue Aktion MOBIL FÜR MORGEN informieren. 

Das Nähere wollen Sie bitte dem nachfolgenden Tableau entnehmen.

 

Geschäftsbereichsplan (GB) für den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.

Stand 05.07.2013

GB I       Erster Vorsitzender

1. Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung / allgemeine Planung

2. Koordination der Mitgliederbetreuung

3. Leitung der Beiratssitzungen 

4. Berufspolitische Grundsatzfragen

5. Vertretung des Verbandes gegenüber

    a) Landtag, Abgeordneten, politischen Parteien,
    b) Landesregierung,
    c) Regierungspräsidien,
    d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden,
    e) Technischer Prüfstelle (TÜV),
    f) Treuhandverein

6. Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF)

7. Redaktion FahrSchulPraxis

8. Beratung der Mitglieder zum Steuerrecht, zu Rechtsformen für Fahrschulen und Kooperationen

9. Fahrlehrerausbildung / Fortbildung / Weiterbildung

10. Aufbauseminare, Fahreignungsseminar und sonstige Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer

11. Fragen zur Fahrschulüberwachung

12. QS-System für Fahrschulen

13. Öffentlichkeitsarbeit

14. Industrie- und Firmenkontakte

15. Schlichtungsstelle

GB II   Zweiter Vorsitzender

1. Ständige Mitwirkung bei Nrn. 1 bis 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung

2. Leitung der Rechtsabteilung / Allgemeine Rechtsfragen / Arbeitsrecht und Sozialrecht

3. Wettbewerbsrecht und Marketing

4.  Berufskraftfahrerqualifikation

5. Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband 

6. Gutachten

7. Administrative und kaufmännische Führung von Fahrschulen

8. GIB ACHT IM VERKEHR 

9. Entwicklung und Aktualisierung von Informationen und Verlautbarungen des Verbandes / Internet und internes Internetforum

GB III   Dritter Vorsitzender

1. Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und satzungsgemäßen Möglichkeiten

2. MOBIL FÜR MORGEN

3. Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen 

4. Betreuung der angestellten Fahrlehrer

5. Kontakte mit dem Angestelltenvertreter 

6. Betreuung der Kreisvereine und des Beirats

7. Allgemeine Organisationsfragen für die Ausschüsse und Referenten des Beirates

8. Bearbeitung von Anfragen zum Fahrlehrerrecht, Straßenverkehrsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten

9. Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen