Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 426 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
427 EDITORIAL: Äpfel und Birnen
430 Kurz und aktuell: Junge Fahrer - 17,1 Prozent weniger Verkehrstote in 2012 / Weniger medizinisch psychologische Untersuchungen / IAA 2013: Ich muss da hin![nbsp]
432 Geschäftsbereichsplan – Wer ist im Vorstand wofür zuständig?[nbsp]
434 Fahreignungs-Bewertungssystem – Viel Stoff für die Fortbildungssaison 2013/2014
466 Brauchtumsveranstaltungen etc. – 40-km/h-Traktor zulässig
468 A-Klassen – Fragen zum Aufstieg: Reicht mein alter Führerschein fürs Motorradfahren?[nbsp]
475 Gebhard L. Heiler: BMVBS diffamiert die Fahrlehrer
476 Gerichtsurteile: (2187) Fahrzeugselbstentzündung / (2186) Gemeinsame Betriebseinheit ist gemeinsame Haftung / (2185) Lkw-Mautsätze auf dem Prüfstand / (2184) Risikoeinschätzung / (2183) Alkoholverbot für Fahranfänger / (2182) Motorradschuhe sind keine Pflicht / (2181) Weihnachtsgeld auf dem Prüfstand / (2180) Urlaubsanspruch – gibt’s den auch ohne Arbeit?
Geschäftsbereichsplan – Wer ist im Vorstand wofür zuständig?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2013, Seite 432
Der am 20. April 2013 gewählte Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Sachgebietsliste die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt.
Erster Vorsitzender
Kollege Jochen Klima ist neben der Führung des Verbandes u. a. für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fortbildung verantwortlich.
Zweiter Vorsitzender
Kollege Ralf Nicolai leitet die Rechtsabteilung des Verbandes. Damit ist der Jurist neben anderen rechtlichen Aufgaben für alle Fragen des Wettbewerbsrechts und die kostenlose Überprüfung von beabsichtigten Werbemaßnahmen der Mitgliedsfahrschulen zuständig.
Dritter Vorsitzender
Kollege Wolfgang Rieker übernimmt die Betreuung der Mitglieder und der Kreisvereine. Er wird sich bei den im Herbst stattfindenden Kreisversammlungen den Mitgliedern vorstellen und neben anderem umfassend über die neue Aktion MOBIL FÜR MORGEN informieren.
Das Nähere wollen Sie bitte dem nachfolgenden Tableau entnehmen.
Geschäftsbereichsplan (GB) für den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.
Stand 05.07.2013
GB I Erster Vorsitzender
1. Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung / allgemeine Planung
2. Koordination der Mitgliederbetreuung
3. Leitung der Beiratssitzungen
4. Berufspolitische Grundsatzfragen
5. Vertretung des Verbandes gegenüber
a) Landtag, Abgeordneten, politischen Parteien,
b) Landesregierung,
c) Regierungspräsidien,
d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden,
e) Technischer Prüfstelle (TÜV),
f) Treuhandverein
6. Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF)
7. Redaktion FahrSchulPraxis
8. Beratung der Mitglieder zum Steuerrecht, zu Rechtsformen für Fahrschulen und Kooperationen
9. Fahrlehrerausbildung / Fortbildung / Weiterbildung
10. Aufbauseminare, Fahreignungsseminar und sonstige Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer
11. Fragen zur Fahrschulüberwachung
12. QS-System für Fahrschulen
13. Öffentlichkeitsarbeit
14. Industrie- und Firmenkontakte
15. Schlichtungsstelle
GB II Zweiter Vorsitzender
1. Ständige Mitwirkung bei Nrn. 1 bis 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung
2. Leitung der Rechtsabteilung / Allgemeine Rechtsfragen / Arbeitsrecht und Sozialrecht
3. Wettbewerbsrecht und Marketing
4. Berufskraftfahrerqualifikation
5. Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband
6. Gutachten
7. Administrative und kaufmännische Führung von Fahrschulen
8. GIB ACHT IM VERKEHR
9. Entwicklung und Aktualisierung von Informationen und Verlautbarungen des Verbandes / Internet und internes Internetforum
GB III Dritter Vorsitzender
1. Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und satzungsgemäßen Möglichkeiten
2. MOBIL FÜR MORGEN
3. Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen
4. Betreuung der angestellten Fahrlehrer
5. Kontakte mit dem Angestelltenvertreter
6. Betreuung der Kreisvereine und des Beirats
7. Allgemeine Organisationsfragen für die Ausschüsse und Referenten des Beirates
8. Bearbeitung von Anfragen zum Fahrlehrerrecht, Straßenverkehrsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten
9. Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen