Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 426 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
427 EDITORIAL: Äpfel und Birnen
430 Kurz und aktuell: Junge Fahrer - 17,1 Prozent weniger Verkehrstote in 2012 / Weniger medizinisch psychologische Untersuchungen / IAA 2013: Ich muss da hin![nbsp]
432 Geschäftsbereichsplan – Wer ist im Vorstand wofür zuständig?[nbsp]
434 Fahreignungs-Bewertungssystem – Viel Stoff für die Fortbildungssaison 2013/2014
466 Brauchtumsveranstaltungen etc. – 40-km/h-Traktor zulässig
468 A-Klassen – Fragen zum Aufstieg: Reicht mein alter Führerschein fürs Motorradfahren?[nbsp]
475 Gebhard L. Heiler: BMVBS diffamiert die Fahrlehrer
476 Gerichtsurteile: (2187) Fahrzeugselbstentzündung / (2186) Gemeinsame Betriebseinheit ist gemeinsame Haftung / (2185) Lkw-Mautsätze auf dem Prüfstand / (2184) Risikoeinschätzung / (2183) Alkoholverbot für Fahranfänger / (2182) Motorradschuhe sind keine Pflicht / (2181) Weihnachtsgeld auf dem Prüfstand / (2180) Urlaubsanspruch – gibt’s den auch ohne Arbeit?
Brauchtumsveranstaltungen etc.: 40-km/h-Traktor zulässig
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2013, Seite 466
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 13.06.2013 stellt klar: Abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen mindestens 18 Jahre alte Inhaber der Klasse L bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, bei nicht gewerblichen Altmaterialsammlungen, bei Landschaftssäuberungsaktionen sowie bei Feuerwehreinsätzen und -übungen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h führen. Allerdings darf bei den An- und Abfahrten mit nicht mehr als 25 km/h, bei den Brauchtumsveranstaltungen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 13. Juni 2013 mit den Änderungen in ROT finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe August/2013, ab Seite 466 ...
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