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427 EDITORIAL: Äpfel und Birnen
430 Kurz und aktuell: Junge Fahrer - 17,1 Prozent weniger Verkehrstote in 2012 / Weniger medizinisch psychologische Untersuchungen / IAA 2013: Ich muss da hin![nbsp]
432 Geschäftsbereichsplan – Wer ist im Vorstand wofür zuständig?[nbsp]
434 Fahreignungs-Bewertungssystem – Viel Stoff für die Fortbildungssaison 2013/2014
466 Brauchtumsveranstaltungen etc. – 40-km/h-Traktor zulässig
468 A-Klassen – Fragen zum Aufstieg: Reicht mein alter Führerschein fürs Motorradfahren?[nbsp]
475 Gebhard L. Heiler: BMVBS diffamiert die Fahrlehrer
476 Gerichtsurteile: (2187) Fahrzeugselbstentzündung / (2186) Gemeinsame Betriebseinheit ist gemeinsame Haftung / (2185) Lkw-Mautsätze auf dem Prüfstand / (2184) Risikoeinschätzung / (2183) Alkoholverbot für Fahranfänger / (2182) Motorradschuhe sind keine Pflicht / (2181) Weihnachtsgeld auf dem Prüfstand / (2180) Urlaubsanspruch – gibt’s den auch ohne Arbeit?
A-Klassen – Fragen zum Aufstieg: Reicht mein alter Führerschein fürs Motorradfahren?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2013, Seite 468
Soll ich schon mit 16 Jahren einen Führerschein erwerben? Oder lieber Begleitetes Fahren mit 17 machen? Solche und ähnliche Fragen stellen uns Kunden und solche, die es werden wollen, immer wieder. Vor allem zum „Aufstieg“ in den A-Klassen ist neuerdings ziemlicher Klärungsbedarf entstanden. Hier einige Beispiele:
Frage: Lohnt es sich für mich, mit 16 Jahren den A1-Führerschein zu erwerben? Oder soll ich lieber warten und BF17 machen?
Antwort: Es lohnt sich auf jeden Fall, denn mit dem Erwerb des Führerscheines A1 mit 16 Jahren erhalten Sie eine umfassende Fahrausbildung in Theorie und Praxis. Das bedeutet, dass Sie nach zwei Jahren, also mit 18, die Probezeit bereits hinter sich haben. Überdies erleichtert Ihnen A1 den Aufstieg zu den Klassen A2 und A.
Frage: Was bedeutet Aufstieg zu A2 und A?
Antwort: Nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt beim Aufstieg zur Klasse A2 die theoretische Prüfung; dasselbe gilt nach weiteren zwei Jahren für die Klasse A. In beiden Fällen ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Frage: Wie, ich muss keinen Theorieunterricht besuchen?
Antwort: Richtig, auch der Pflichtbesuch des theoretischen Unterrichts entfällt.
Die Regel lautet so: Wer seit
- 2 Jahren Klasse A1 oder
- den Führerschein Klasse 1b (alt) besitzt oder
- den Führerschein Klasse 3 (alt) vor dem 01.04.1980 erworben hat,
muss beim Aufstieg nur eine praktische Prüfung ablegen.
Frage: Muss ich dann für die praktische Prüfung Fahrstunden nehmen?
Antwort: Es ist keine bestimmte Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben. Aber der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, dass der Bewerber über die nötigen Kenntnisse für das Führen eines Kraftrades der Klasse A2 oder A verfügt.
Frage: Wie viele Fahrstunden benötige ich hierfür? Oder geht es auch ohne?
Antwort: Nein, ganz ohne Fahrstunden geht es nicht. Denn es ist eine gesetzliche Vorschrift, dass sich der Fahrlehrer von den praktischen Kenntnissen des Bewerbers ein Bild machen muss. Das geht nur, wenn er sieht, wie gut Sie fahren können. Die Anzahl der Fahrstunden hängt ab von Vorkenntnissen, Sicherheit und Geschicklichkeit. Wer zwei Jahre oder länger Motorrad gefahren ist, wird sicher schneller ans Ziel kommen.
Frage: Was erwartet mich bei der praktischen Prüfung?
Antwort: Der Bewerber muss in der 40 Minuten dauernden Prüfungsfahrt den Nachweis erbringen, dass er das Motorrad beherrscht und sich sowohl auf inner- als auch auf außerörtlichen Straßen verkehrsgerecht verhält.
Frage: Muss man auch Grundfahraufgaben fahren?
Antwort: Es werden 4 Grundfahraufgaben verlangt:
- Gefahrbremsung aus 50 km/h,
- Ausweichen ohne Abbremsen,
- Ausweichen nach Abbremsen,
- Slalom im Schritttempo.
Frage: Berechtigt mich mein alter Führerschein der Klasse 1b direkt zur Klasse A aufzusteigen?
Antwort: Das ist möglich, wenn man mindestens 24 Jahre alt ist. Doch dafür gibt es keinen Aufstiegsbonus. Wer Klasse A2 beim Erwerb von Klasse A überspringen will, muss in die Ausbildung.
- Theorie: 6 Doppelstunden Grundunterricht und 4 Doppelstunden Zusatzunterricht,
- besondere Ausbildungsfahrten: 3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1x Beleuchtungsfahrt,
- Prüfungsfahrt: 60 Minuten.
Frage: Welche Motorräder darf ich mit A2 führen?
Antwort: Hier wurde von 27 kW auf 35 kW aufgestockt. Wer den Führerschein Klasse A (begrenzt) besitzt, ist nach der Besitzstandsregelung auch berechtigt, Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW zu führen.
Das Verhältnis Leistung/Leermasse darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.
Mit den am 19.01.2013 in Kraft getretenen neuen auf der 3. EG-Führerscheinrichtlinie beruhenden Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde die Klasse A1 wesentlich attraktiver für junge (und auch für ältere!) Interessenten am motorisierten Zweirad. Durch ein aufklärendes Kundengespräch kann der Fahrlehrer den Interessenten die Vorteile des Erwerbs der Klasse A1 deutlich machen.
WR
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