Schlüsselzahl 95 und FE-Ablauf: BKrFQG – Gleichklang der Fristen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2013, Seite 685

Bus- und Lkw-Fahrer müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nach den Vorgaben des BKrFQG besuchen. Als Nachweis der Teilnahme dient die im Führerschein eingetragene, auf die Gültigkeit von fünf Jahren befristete Schlüsselzahl 95. Diese Fahrer müssen überdies alle fünf Jahre ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen. Da diese beiden Fristen nicht immer identisch sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Gleichlauf der Fristen herzustellen.

Ausführliche Informationen zum Thema  finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2013, ab Seite 685 ...

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