Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 674 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
675 Editorial: Mit Zuversicht in die Zukunft
678 Aktuelle News: eCall im Anmarsch / Welche Altersgruppe kauft die meisten Neuwagen? / Unter 3 Liter - Sparwunder Golf TDI Blue Motion
680 Wo guter Rat nicht teuer ist: Die Fachreferenten des Beirats
681 Freie Mitarbeiter – Sozialkassen auf der Lauer
685 Schlüsselzahl 95 und FE-Ablauf: BKrFQG – Gleichklang der Fristen
689 Fahrerlaubnisprüfung – Identität und Ausweisersatzpapiere
694 Fahrerlaubnisrecht – 9. FeV-Änderung verkündet
738 Das neue Punktsystem kommt: Kostenloser Infotag für ASP-Seminarleiter
739 TÜV SÜD Life Service GmbH: Gesund essen – besser arbeiten
744 80 Jahre Gebhard L. Heiler
748 Gerichtsurteile: (2216) Kaskoversicherungsschutz / (2215) Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette / (2214) Gefährliches Inlineskaten / (2213) Haftung der Gemeinde für unterspülten Straßenrand / (2212) Behindertenparkplatz bleibt / (2211) Kein Ersatz von fiktiver Mehrwertsteuer / (2210) Vorfahrt am Kreisverkehr
Schlüsselzahl 95 und FE-Ablauf: BKrFQG – Gleichklang der Fristen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2013, Seite 685
Bus- und Lkw-Fahrer müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nach den Vorgaben des BKrFQG besuchen. Als Nachweis der Teilnahme dient die im Führerschein eingetragene, auf die Gültigkeit von fünf Jahren befristete Schlüsselzahl 95. Diese Fahrer müssen überdies alle fünf Jahre ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen. Da diese beiden Fristen nicht immer identisch sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Gleichlauf der Fristen herzustellen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2013, ab Seite 685 ...
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