Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 66 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
67 EDITORIAL: FeV: In letzter Minute Widersinniges
70 Kurz und aktuell: Bald beginnt die Motorrad-Saison / Die Unisex-StVO / Detroit legt vor
72 Einladung: 63. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. am 20. April 2013 im Konzerthaus in Freiburg
78 Verhaltensrecht runderneuert: Die StVO-Fassung ab 1. April 2013
89 Ausbildungsbescheinigung – Wie lange ist sie gültig?
90 Wenn Fahrschüler nicht zahlen – Streit um die Endsumme
95 Theorieprüfung mit Audiounterstützung – Kopfhörer nur mit Genehmigung?
98 Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge – Anwendungshinweise für Behörden
108 Rentenversicherungspflicht – Änderungen in der Prüfungspraxis
112 Gerichtsurteile: (2140) Vollstreckung von zwei Fahrverboten / (2139) Führerscheinentzug für Falschparker / (2138) Auch Motorroller darf abgeschleppt werden / (2137) Kfz-Steuer bei Tageszulassung / (2136) Eisgefahren auf Kundenparkplätzen / (2135) Abmahnung eines Mitbewerbers / (2134) Überobligatorische Arbeitskapazitäten / (2133) Abgeltung von Überstunden / (2132) Zulässige Befristung beim Arbeitsvertrag
Verhaltensrecht runderneuert: Die StVO-Fassung ab 1. April 2013
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2013, Seite 78
Am 1. September 2009 war die unter „Schilderwaldnovelle“ bekannt gewordene Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Doch schon am 13. April 2010 musste Bundesverkehrsminister Ramsauer die Verordnung in toto für nichtig erklären. Grund: Verstöße gegen das im Grundgesetz verankerte Zitiergebot. Zugleich kündigte Ramsauer an, um der Rechtsklarheit willen werde alsbald eine Änderungsverordnung erlassen. Leider sind bis zum Inkrafttreten der Neufassung fast drei Jahre ins Land gegangen.
Vorbemerkungen
Die aktuellen Gesetzessammlungen (Beck etc.) enthalten die für nichtig erklärte Fassung der StVO; auch die gängigen Kommentare basieren darauf.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) hat im August 2009 in ihrer Reihe „blaue Hefte“ den kompletten Text der StVO veröffentlicht. Dabei wurden die durch die „Schilderwaldnovelle“ eingetretenen Änderungen kenntlich gemacht. Im Folgenden werden unter Zugrundelegung der Fassung vom 05.08.2009 die ab 1. April 2013 geltenden Änderungen dargestellt. Bei Bedarf kann das erwähnte blaue Heft – solange der Vorrat reicht – bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. bezogen werden.
Den vollständigen Text des Artikels mit den vom Text der "Schilderwaldnovelle" abweichenden sachlichen Änderungen, die in roter Schrift kenntlich gemacht sind, finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar/2013, auf den Seiten 78 bis 88 ...
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