Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 2 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
3 EDITORIAL: Bleibt das Fahrlehrerrecht auf der Strecke?
6 Kurz und aktuell: Wenn der Diesel zu Gelee wird / Senioren lieben ihr Auto / Schwäbische Autobauer
8 Vorschau: 63. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. am 20. April 2013 in Freiburg
10 Fahrlehrer-Gala 2013
14 Minijobs 2013 – Neue Verdienstgrenze 450 Euro
17 Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen: Feuerwehrführerschein ist befreit
19 Stichtag 19. Januar 2013 – Achte Verordnung zur Änderung der FeV - Letzte Änderungen verabschiedet
51 Seminar: Fahrschulbüro - 2013: Neue Fitness für Bürokräfte
52 Elektromobilität: Flottenversuch beim Regierungspräsidium Stuttgart
56 Gerichtsurteile: (2131) Bei 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg / (2130) Mehrwertsteuerproblem beim Leasingfahrzeug / (2129) Keine Reduzierung einer ausländischen Geldbuße / (2128) Falschbetanken eines Pkw / (2127) Keine unbegrenzten Mietwagenkosten / (2126) Säumniszuschläge beim Finanzamt / (2125) Kündigung eines Mobilfunkvertrags / (2124) Dankesklausel im Arbeitszeugnis
Stichtag 19. Januar 2013 – Achte Verordnung zur Änderung der FeV - Letzte Änderungen verabschiedet
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2013, Seite 19
Am 14.12.2012 hat der Bundesrat die „Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Damit wurden u.a. bürgernahe Übergangsvorschriften und weitere Anpassungen der Fahrerlaubnis-Verordnung an die dritte EG- Führerscheinrichtlinie erlassen.
Die Verordnung wurde bis zur Drucklegung noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige redaktionelle Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, der große Teil tritt am 19.01.2013 in Kraft.
Die Änderungen der Änderungen
Seit Verkündung der Ablöseverordnung am 17. Dezember 2010 gab es eine fünfte, sechste und siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (nachfolgend FeV-ÄndVO genannt). Von diesen Änderungen waren teilweise die gleichen Regelungen betroffen. Um Klarheit zu schaffen, was ab dem 19.01.2013 tatsächlich gilt, wurden eine Reihe von Bestimmungen aus der sechsten und der siebten FeV-ÄndVO aufgehoben. Das betrifft insbesondere die
- Besitzstandsregelungen (§ 6 Abs. 6 und 7),
- die Automatikregelung (§ 17 Abs. 6),
- die Befristung der Gültigkeit der Führerscheine (§ 24a),
- ausländische Fahrerlaubnisse (§ 29),
- Übergangsregelungen (§ 76),
- Regelungen über die Fahrerlaubnisprüfung (Anlage 7) sowie
- Schulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 96 (Anlage 7a).
Blaues Heft „FeV“ von 2011 als Grundlage
Zur leichteren Nachverfolgung der Änderungen werden hier die FeV-Texte benutzt, wie sie sich nach der sechsten FeV-ÄndVO darstellten. Das blaue Heft „Fahrerlaubnis-Verordnung“, das die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) im Frühjahr 2011 allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt hat, enthält diese Fassung (ebenso die Loseblatt-Ausgaben von Beck etc.). In der FahrSchulPraxis 8/2012 sind auf den Seiten 419 ff. die Änderungen der siebten FeV-ÄndVO wiedergegeben (Mitglieder des FLVBW finden den vollständigen Text des Artikels im PDF-Format über diesen Link im internen InternetForum ...).
Soweit diese Regelungen betroffen sind, haben wir sie in die nachfolgenden Texte integriert und die Änderungen rot markiert.
Die Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Januar 2013 finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2013, auf den Seiten 19 bis 49 ...
oder