EDITORIAL: Wat'n Quatsch!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2013, Seite 371

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Redaktionsbesprechung zu dieser Ausgabe erwähnte ich, es sei beabsichtigt gewesen, nach der StVO auch die Prüfungsfragen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung im Sinne von „Gender Mainstreaming“ auf begriffliche Gleichstellung der Geschlechter zu trimmen. „Wat’n Quatsch“, so der spontane Einwurf von Maria Reufer, Redakteurin der FahrSchulPraxis.

Recht hat sie. Denn wäre es so gekommen, hätten unsere Schüler sich in der Prüfung fortan mit Wortungetümen wie „am Verkehr Teilnehmende“, „Rad Fahrende und „zu Fuß Gehende“ quälen müssen. Eine dafür zuständige Arbeitsgruppe hatte bereits damit begonnen, unter Aufwendung von teurer Arbeitszeit und somit von Steuergeldern Frage für Frage des amtlichen Prüfungsfragenkatalogs umzustellen.
Zum Glück wurde diesem Unsinn nun ein schnelles Ende gesetzt. Die zuständige Referatsleiterin des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat – dank auch der Unterstützung durch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) – entschieden, dass es aus Gründen der Verständlichkeit bei Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger bleibt.

Ich meine, das war gut so, zumal da es Wichtigeres zu tun gibt. Dabei denke ich vor allem an die längst fällige Reform des Fahrlehrergesetzes. Immerhin – und auch das ist löblich – wurden kurzfristig zwei vorübergehend irritierende Regelungslücken des Fahrlehrergesetzes behoben (siehe Seite 395 ff.). Erstens, die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE berechtigt weiterhin zur Ausbildung von Bewerbern um die Klasse L. Zweitens, für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE genügt es, die Fahrerlaubnis Klasse A2 zu besitzen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Jochen Klima