Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 370 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
371 EDITORIAL: Wat’n Quatsch ...!
374 Kurz und aktuell: Frauen fahren besser / Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Auto
376 Kreisvereinsvorsitzende: Worauf es bei ihnen ankommt
382 Fahrlehrerschein Klasse CE: Achtung, plötzlich ist er weg!
384 Mindestalter – Klasse C mit 18 Jahren
385 FeV mit Konstruktionsfehler? Das Trike wirft Fragen auf
388 Harmonisierter Zahlungsverkehr: Bald nur noch SEPA-Transaktionen
390 Theoretische Prüfung – Fragenkatalog überarbeitet
395 Regelungslücke Klasse L geschlossen: Fahrlehrergesetz geändert
405 Gefahrbremsung problemlos? Motorrad: Ausbilden mit ABS
411 Bundesrat winkt Punktereform durch
416 Gerichtsurteile: (2179) Parken auf Privatparkplätzen / (2178) Entzug des französischen Führerscheins / (2177) Haftung eines Schleppgespanns / (2176) „Klackgeräusche“ beim Neuwagen / (2175) Steinschlagschäden durch Mäharbeiten / (2174) Der provozierte Verkehrsunfall / (2173) Wartezeiten bei der Betriebsrente / (2172) Beginn der Widerrufspflicht
Kreisvereinsvorsitzende: Worauf es bei ihnen ankommt
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2013, Seite 376
Das vorab: Die Vorsitzenden der Kreisvereine müssen bereit sein, die Herausforderung des Amtes anzunehmen. Das bedeutet auch, sie müssen Zeit aufwenden, um die ihnen gestellten Aufgaben ordentlich erledigen zu können. Dabei dürfen der eigene Betrieb und das Alltagsgeschäft nicht vernachlässigt werden.
Mitglieder im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. sind berechtigt, an den Versammlungen des für ihren Wohnort zuständigen Kreisvereins teilzunehmen. Viele Mitglieder sehen es als ihre Pflicht an, die Kreisversammlungen möglichst regelmäßig zu besuchen.
Wie wird man Kreisvorsitzender?
Die Kreisvereine wählen ihren Vorstand nach den Regeln der Satzung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Das bedeutet, nur Verbandsmitglieder sind wahlberechtigt. Das Vorschlagsrecht steht allen Mitgliedern des Kreisvereins zu. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Das gilt für alle Ämter gleichermaßen, also auch für Stellvertreter, Kassier und Schriftführer.
Aufgaben der Kreisvorsitzenden
Kreisvorsitzende vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Land- oder Stadtkreises. Sie sind die Ansprechpartner der lokalen Behörden, der TÜV-Service-Center und weiterer Institutionen. Kreisvorsitzende sind überdies Mitglieder des Beirates, des nach der Mitgliederversammlung höchsten Beratungs- und Beschlussorgans des Verbandes. In besonderen Fällen kann der Verbandsvorstand den Kreisvorsitzenden außerordentliche Aufgaben übertragen. Zum Beispiel die Vertretung des Gesamtverbandes in speziellen Fachgremien oder bei Veranstaltungen.
Hier einige der besonders wichtigen Aufgaben:
- die Mitglieder fachlich informieren, vor allem auch über die Themen, Diskussionen und Ergebnisse von Beiratssitzungen;
- das Ausbildungsniveau in den Fahrschulen fördern, um durch bestmögliche Leistungen der Verkehrssicherheit zu dienen;
- im Kreisverein für ein kollegiales, kameradschaftliches und gesellschaftliches Miteinander sorgen;
- die Mitglieder zu fairem Wettbewerb anhalten;
- die Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, soweit dies das Fahrschulwesen und die Verkehrssicherheit betrifft, nach Kräften unterstützen.
Die Mitgliederversammlung des Kreisvereins ist das oberste Organ des Kreisvereins. Nach Möglichkeit sollen zwei bis drei Versammlungen im Jahr durch den Kreisvorsitzenden einberufen werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Kreisvorsitzenden geleitet.
Für welche Zeit wird man gewählt?
Kreisvorsitzende werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wahl sollte spätestens im dritten Quartal vor Ablauf der Wahlperiode stattfinden.
Was erwartet man von Kreisvorsitzenden
Kreisvorsitzende sollten immer ein offenes Ohr für die Probleme ihrer Kolleginnen und Kollegen haben. Sie sollten ferner
- junge, neu in den Beruf strebende Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Erfahrung unterstützen und sie überzeugen, Mitglied im Fahrlehrerverband zu werden;
- sich mit angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern unterhalten und ihnen die Vorteile darlegen, Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg zu sein;
- auch auf noch außenstehende Fahrschulinhaber zugehen, den Dialog suchen und diesen Kolleginnen und Kollegen den Verband nahebringen;
- sich als kompetenten Ansprechpartner bei Behörden, der Prüforganisation und anderen in der Verkehrssicherheit engagierten Organisationen einbringen;
- Kreisvereinsversammlungen gut strukturieren und einberufen;
- für die Mitglieder gesellschaftliche Ereignisse wie Ausflüge, Ausfahrten mit dem Motorrad, Weihnachtsfeiern usw. anregen und organisieren; dazu im Einvernehmen mit den Mitgliedern Gäste aus dem beruflichen Umfeld einladen.
Empfindungen und Engagement
Ich möchte meine Betrachtungen über das Amt des Kreisvorsitzenden nicht abschließen, ohne auf persönliche Empfindungen einzugehen. Als mich der Beirat in den „Arbeitskreis ZUKUNFT“ und schließlich in den Finanzausschuss des Verbandes und den Verwaltungsrat der FSG/TTVA mbH berufen hatte, hob in diesen Gremien bald eine Diskussion über Zukunftsfragen des Berufs und unseres Verbandes an. Dabei brachte ich den Gedanken ein, wir müssten unbedingt mehr „Flagge zeigen“. Die Überlegung, sich mit dem Fahrlehrerverband zu identifizieren und dies mit dem Logo „gut betreut –Verbandsfahrschule“ zum Ausdruck zu bringen, war und ist mir ein besonders wichtiges Anliegen. Wir wollen uns damit als der Qualität und der geschäftlichen Redlichkeit verpflichtete Fahrschulen von anderen abheben. Daraus entstand nun die Initiative „MOBIL FÜR MORGEN“. Diese wird in den kommenden Monaten und Jahren auf Versammlungen und natürlich in der FahrSchulPraxis beworben. Mit den Aktivitäten von „MOBIL FÜR MORGEN“ können alle unsere Mitglieder Flagge zeigen und mit dem Verband im Rücken kostengünstig für sich werben. Nicht nur, um Neukunden, sondern auch um langjährige Führerscheininhaber zu gewinnen, die sich im Verkehr ihre Fitness erhalten wollen.
Als Kreisvorsitzender von Tübingen sehe ich mich in einer Vorbildrolle, so wie viele andere Kolleginnen und Kollegen, die in der Verantwortung der Kreisvereine stehen. Wir alle wollen den Mitgliedern zur Seite stehen und unseren Fahrschülern die Botschaft überbringen, dass sie mit einer Verbandsfahrschule besonders gut fahren.
Mit voller Bereitschaft und mit großer Begeisterung werde ich auch als nun dritter Vorsitzender des Verbandes zusammen mit meinen Vorstandskollegen und allen Kreisvereinsvorsitzenden daran arbeiten, die Flagge unseres Verbandes nach innen und nach außen hochzuhalten.
Wolfgang Rieker