Regelungslücke Klasse L geschlossen: Fahrlehrergesetz geändert

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2013, Seite 395

Am 20. Juni 2013 wurde das „Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Artikel 4 des Gesetzes enthält Änderungen des Fahrlehrergesetzes.

Danach

  • berechtigt die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE weiterhin zur Ausbildung von Bewerbern um die Fahrerlaubnis der Klasse L;
  • reicht für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2 aus.

Beide Änderungen schließen sachlich an das bis zum 18.01.2013 gegoltene Recht an.

Das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 17. Juni 2013 mit den Änderungen in  ROT  finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2013, ab Seite 395 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels im PDF-Format über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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