Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 370 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
371 EDITORIAL: Wat’n Quatsch ...!
374 Kurz und aktuell: Frauen fahren besser / Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Auto
376 Kreisvereinsvorsitzende: Worauf es bei ihnen ankommt
382 Fahrlehrerschein Klasse CE: Achtung, plötzlich ist er weg!
384 Mindestalter – Klasse C mit 18 Jahren
385 FeV mit Konstruktionsfehler? Das Trike wirft Fragen auf
388 Harmonisierter Zahlungsverkehr: Bald nur noch SEPA-Transaktionen
390 Theoretische Prüfung – Fragenkatalog überarbeitet
395 Regelungslücke Klasse L geschlossen: Fahrlehrergesetz geändert
405 Gefahrbremsung problemlos? Motorrad: Ausbilden mit ABS
411 Bundesrat winkt Punktereform durch
416 Gerichtsurteile: (2179) Parken auf Privatparkplätzen / (2178) Entzug des französischen Führerscheins / (2177) Haftung eines Schleppgespanns / (2176) „Klackgeräusche“ beim Neuwagen / (2175) Steinschlagschäden durch Mäharbeiten / (2174) Der provozierte Verkehrsunfall / (2173) Wartezeiten bei der Betriebsrente / (2172) Beginn der Widerrufspflicht
Bundesrat winkt Punktereform durch
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2013, Seite 411
Auf ihrer vor der Bundestagswahl letzten Sitzung hat die Länderkammer am 5. Juli 2013 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ angenommen. Kernstück ist die von Bundesverkehrsminister Ramsauer Anfang 2012 initiierte Punktereform, die für geraume Zeit am Widerstand der Länder zu scheitern drohte. Das Gesetz soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Die Eckpunkte der neuen Regelung in Kürze:
Bepunktung: Verstöße im Straßenverkehr werden nur noch bepunktet, sofern sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Bepunktung erfolgt ab einer Geldbuße von 60 € (bisher 40 €).
Punktegruppen: Nur noch drei Punktegruppen (statt bisher sieben):
Weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit einem, schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit zwei oder drei Punkten bewertet.
- Ergeben sich
- vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis schriftlich zu ermahnen,
- sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis schriftlich zu verwarnen,
- acht oder mehr Punkte, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
- Tilgung: Neu hinzukommende Punkte hindern die Tilgung bereits vorhandener Punkte nicht mehr.
- Fahreignungsseminar: Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten wird nach Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ein Punkt abgezogen.
Das freiwillige Fahreignungsseminar ist zweiteilig und besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer) und einer verkehrspsychologischen (Psychologe) Teilmaßnahme.
Das Gesetz, das auch die Anforderungen an die Fahrlehrer hinsichtlich der Durchführung von freiwilligen Fahreignungsseminaren neu regelt, wird in Kürze verkündet.
Noch stehen Änderungen zu Ausführungsvorschriften an, bis zu deren Verabschiedung auch noch etwas Zeit ins Land gehen wird. Die FahrSchulPraxis wird über die näheren Einzelheiten des Gesetzes in der August-Ausgabe und auch laufend über den jeweiligen Fortschritt der Verordnungsgebung berichten.
GLH